Hundesteuer Kiel
Teil 1
Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Kiel Gewünschtes einfach anklicken:
- Hundesteueramt in der Landeshauptstadt Kiel/Ansprechpartner
- Höhe der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Kiel
- Fälligkeit der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Kiel
- Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Kiel
- Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Kiel
- Gebühr Ersatz Hundesteuermarke in der Landeshauptstadt Kiel
- Anmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Kiel
- Abmeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Kiel
- Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Kiel
- Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Kiel
- Benötigte Unterlagen für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung der Hunde in der Landeshauptstadt Kiel
- Die Hundesteuersatzung von Kiel
- Hundesteuer in Kiel Teil 2
Hundesteueramt in Kiel
Amt für FinanzwirtschaftBesuchsadresse:
Rathaus
Fleethörn 9
24103 KielBesuchsadresse:
Stadtkasse
Fleethörn 26
24103 KielPostanschrift
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Postfach 1152
24099 KielFax
(Steuern/Hundesteuer)
0431/901-61701Ansprechpartner für die Hundesteuer in Kiel
Hundesteuer
Buchstabe A-C
Telefon: 0431 / 901-1777Hundesteuer
Buchstabe D-J
Telefon: 0431 / 901-1775Hundesteuer
Buchstabe K-L
Telefon: 0431 / 901-1771Hundesteuer
Buchstabe M-R
Telefon: 0431 / 901-1776Hundesteuer
Buchstabe S-Z
Telefon: 0431 / 901-1773Öffnungszeiten/Sprechzeiten von dem Hundesteueramt in Kiel
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 – 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich !!!!!!!!!!!!!!!!!! 14.00 – 16.00 Uhr
sowie nach telefonischer VereinbarungVerkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Kiel
Alle Hauptlinien
Haltestellen
Holstenbrücke
Rathaus/Opernhaus
Höhe der Hundesteuer in Kiel
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 126, – Euro
für den zweiten Hund 177, – Euro
für jeden weiteren gehaltenen Hund 213, – EuroHunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 7), gelten als erste Hunde.Gefährliche Hunde
für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund nach §5 618,- Euro im JahrGefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind jedenfalls:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kaukasischer Ovtscharka
- Mastiff
- Mastino Español,
- Mastino Napoletano
so wie Hunde aus Kreuzungen mit den genannten Hunderassen.Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 8), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird (§ 7), gelten als erste Hunde.
Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Kiel
Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 jeden Jahres fällig.
Entsteht die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so ist die anteilige Steuer für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 14 Tagen, frühestens zu dem Satz 1 genannten Zeitpunkt, zu entrichten.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendermonat, in dem der Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, frühestens mit dem Kalendermonat, in dem er drei Monate alt wird.
Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Wohnortswechsel eines Hundehalters/einer Hundehalterin endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats in den der Wegzug fällt; sie beginnt mit dem auf den Zuzug folgenden Kalendermonat.
Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen versteuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem auf den Erwerb folgenden Kalendermonat steuerpflichtig.
Hundesteuermarke in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, gibt Hundemarken aus.
Der/die Hundehalter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seines/ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke herumlaufen lassen.
Mit der Abmeldung ist auch die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ersatz Hundesteuermarke Kiel
Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Hundesteueramt Kiel (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des HaltersGebühr für die Ersatz Hundesteuermarke in Kiel
Zu der Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Kiel sind leider keine Angaben gefunden worden.
Anmeldung der Hunde in Kiel
Wer einen Hund in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufnimmt oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung ist die Hunderasse anzugeben.
Bei der Aufnahme eines Hundes in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb ist der Name und die Anschrift des/der Vorbesitzers/in anzugeben.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als in den Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb auf genommen.
Die Anmeldefrist beginnt im Falle des §4 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung bereits einen Hund nach §5 in seinem Haushalt oder Wirtschaftsbertrieb aufgenommen hat, hat dieses der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, innerhalb eines Monats unter Angabe der Hunderasse anzuzeigen.
Abmeldung der Hunde in Kiel
Der/die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Im Falle einer Veräußerung des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Bei einer rückwirkenden Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis (z.B. tierärztliche Bescheinigung) einzureichen.
Wird die vorstehende Frist nicht beachtet und kein entsprechender Nachweis geführt, endet die Steuerpflicht abweichend von §4 Abs.3 und 4 mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Amt für Finanzwirtschaft eingeht.
Mit der Abmeldung ist auch die Hundesteuermarke wieder abzugeben.
Ummeldung der Hunde in Kiel
Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.
Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Kiel
Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Internet zum down loaden unter
www.kiel.de
Das Onlineformular zur
Anmeldung einen Hundes in Kiel
finden Sie …hier
Das Onlineformular zur
Abmeldung einen Hundes in Kiel
finden Sie …hier
Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Kiel
Zur Anmeldung der Hunde in Kiel
ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des HundesZur Abmeldung der Hunde in Kiel
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig Quelle Stadt Kiel
Angaben ohne Gewähr
Die
Hundesteuersatzung der Stadt Kiel
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Infos zur
Hundesteuer in Kiel
Teil 2
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Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland
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