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Darum sollten Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung rechtzeitig abschließen

Darum sollten Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung rechtzeitig abschließen

Die Rechtslage ist bei der Haltung von Haustieren eindeutig. So regelt § 833 BGB die Verpflichtung zur Schadensbegleichung, wenn das von ihm gehaltene Tier einen Schaden verursacht. Abweichungen davon gibt es lediglich bei Haustieren, die Arbeiten im Sinne von Nutztieren verrichten. Bei Hunden wären dies zum Beispiel Schäferhunde, Blindenhunde und Polizeihunde. Eine Hundehaftpflicht abzuschließen, ergibt also grundsätzlich Sinn, zumal der Schaden, den Hunde verursachen können, mitunter groß sein kann.

Ist ein rückwirkender Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung möglich?

Viele Hundehalter haben mit dem Abschluss der Hundehaftpflicht geschludert. Entweder haben sie den Abschluss immer weiter hinausgezögert oder sie bezweifelten grundsätzlich den Sinn einer solchen Versicherung in dem Glauben, sie hätten mit ihrem Tier alles im Griff. Ist der Schaden aber nun passiert, dann möchten viele Hundehalter die Hundehaftpflicht rückwirkend abschließen und sie fragen sich, ob dies geht.

In dieser Frage unterscheiden sich Hundehaftpflichtversicherungen nicht von anderen Versicherungen. Der Rechtsschutz gilt also auch bei einer Hundehaftpflicht immer erst ab dem Vertragsabschluss. Wenn die Versicherten nämlich nur im Bedarfsfall eine Haftpflichtversicherung abschließen würden, dann würde sich das ganze Gefüge aus Einnahmen und Ausgaben dramatisch zuungunsten der Anbieter verschieben, sodass sich ihre Unternehmen zu einem Verlustgeschäft entwickeln würden. Der rückwirkende oder nachträgliche Abschluss einer Hundehaftpflicht ist somit nicht möglich.

Versicherungszwang in vielen Bundesländern

Der frühzeitige Abschluss ist für Hundehalter in jedem Fall zu empfehlen, damit sie mit der Hundehaftpflicht vollumfänglich abgedeckt sind. Denn Unfälle mit Hunden sind leider keine Seltenheit. Juristisch wird beim Schaden durch Haustiere zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden differenziert und jeder Schadensfall ist bei Hunden denkbar. Aufgrund der vielen Vorfälle im Umgang mit Hunden haben außer Mecklenburg-Vorpommern alle Bundesländer den Vertragsabschluss sogar verpflichtend gemacht.

Manche Bundesländer verpflichten den Halter bei jedem Hund zur Versicherung, andere beziehen den Zwang nur auf sogenannte Kampfhunde, während wiederum andere Bundesländer in die Verpflichtung auch Listenhunde oder Hunde, die über bestimmte Merkmale wie eine bestimmte Körpergröße verfügen, miteinbeziehen. Jeder Hundehalter sollte sich vor der Anschaffung des Haustiers mit den jeweiligen Regeln in seinem Bundesland vertraut machen.

Wann können Unfälle mit Hunden passieren?

Hunde verfügen trotz ihrer sprichwörtlichen Treue zum Herrchen über ein Eigenleben. Ihre Körperkraft und ihre Jagdinstinkte als Raubtiere sind ohnehin bekannt. Der Jagdinstinkt von Hunden kann immer wieder aktiviert werden und manchmal nutzt auch die beste Erziehung nicht, denselben zu unterdrücken. So kann der Hund zum Beispiel auf die Straße rennen und einen Unfall verursachen, bei dem Autos beschädigt werden und Personen zu Schaden kommen. Fußgänger können über die Hundeleine stolpern und sich verletzen.

Schadensersatzforderungen sind ebenfalls möglich, wenn der Hund einen anderen Hund verletzt oder die Katze vom Nachbarn erlegt. Selbst der menschenfreundlichste Hund kann im Spiel über die Stränge schlagen und versehentlich ein Kind verletzen. In jedem Fall ist der Ärger groß und die Schadensersatzforderungen sind beträchtlich.

Aspekte beim Anbietervergleich

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist im Digitalzeitalter leicht, denn problemlos lässt sich die Hundehaftpflicht online abschließen. Zahlreiche Vergleichsportale lassen eine Sortierung nach vorgegebenen Kriterien zu, die es einem ermöglicht, nach der Versicherung für seine Bedürfnisse zu suchen. Der Vergleich zeigt dann eine Liste der Anbieter und veranschaulicht die attraktivsten Modelle. Haftpflichtversicherungen können sich im Leistungsumfang, in den Kosten und bei den Hundearten voneinander unterscheiden.

Typisch sind zum Beispiel Anbieter, die Kampfhunde von ihrem Versicherungsschutz ausschließen. Mögliche Sonderleistungen sind Schadensfälle im Ausland, Mitversicherung bei gefährlichen Aktionen und Kostenfreiheit bei Welpen. Auf jeden Fall hat der Hundehalter die Wahl und kann sich für die für ihn beste Hundehaftpflichtversicherung entscheiden.