Hundesteuer in Hamburg Teil 2

Hundesteuer in Hamburg Teil 2

Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Hamburg Teil 2

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Allgemeine Voraussetzungen für die Hundesteuerbefreiung bzw. die Hundesteuerermäßigung in der Hansestadt Hamburg

Die Vergünstigungen werden vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats an gewährt.
Sie erlöschen mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen hier für fortfallen.

Der Fortfall der Voraussetzungen ist der Steuerbehörde binnen zwei Wochen anzuzeigen.
Werden die im § 7 Nummer 7 für Schiffshunde vorgeschriebenen Beschränkungen nicht eingehalten, erlöschen die Vergünstigungen nicht, wenn durch Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses die Notwendigkeit ihrer vorübergehenden anderweitigen Unterbringung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass der Hundehalter oder die von ihm mit der Beaufsichtigung betrauten Personen die im Verkehr übliche Sorgfalt zur Innehaltung der Vorschriften angewandt haben.

Hundesteuerbefreiung in der Hansestadt Hamburg

Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt, für

  1. Hunde, die von Behörden für den öffentlichen Dienst benötigt werden (zum Beispiel Polizeihunde),
  2. Hunde, die von Verwaltungsangehörigen im Interesse des Dienstes zu ihrem Schutz oder zu Wachzwecken !!!benötigt werden,
  3. Hunde, die von anerkannten wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken !!!benötigt werden,
  4. Führ-, Begleit- und Wachhunde für Schwerbeschädigte,
  5. Führ-, Begleit- und Wachhunde für Blinde, Schwerhörige dritten Grades und hilflose Personen, soweit sie nicht !!!bereits unter Nummer 4 fallen. Voraussetzung ist, dass die Steuerbehörde das Halten des Hundes als notwendig !!!anerkennt. In Zweifelsfällen kann sie ein amtsärztliches Gutachten anfordern.
  6. Hunde von Ausländern, denen nach völkerrechtlichen Grundsätzen oder Staatsverträgen Steuerfreiheit !!!zusteht,
  7. Hunde, die an Bord von Schiffen gehalten werden und den dem öffentlichen Verkehr dienenden Grund nicht !!!betreten,
  8. Hunde, die von Artisten und Schaustellern nachweisbar für die Berufsarbeit benötigt werden,
  9. Hunde, die sich in einem anerkannten Institut zur Ausbildung für die unter den Nummern 4 und 5 genannten !!!Zwecke befinden,
  10. Hunde, die sich in einem anerkannten Institut zur Ausbildung für die unter den Nummern 4 und 5 !!!!genannten Zwecke befinden. Für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 Satz 2 wird keine Steuerbefreiung gewährt.

Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Hamburg

Die Steuerbehörde kann die Steuer im Einzelfall bei Vorliegen unbilliger Härten ganz oder teilweise erlassen, wenn in einem Haushalt oder Betrieb nicht mehr als ein Hund gehalten wird.

Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund ganz zu erlassen, wenn und solange dem Hundehalter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert am 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014), in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden, solange kein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt wird.

Gleiches gilt, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3305), in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird.
Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen.

Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund auf 24 Euro jährlich zu ermäßigen, wenn und solange das nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Einkommen des Hundehalters und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 vom

Hundert übersteigt.
Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen.
Die Steuer für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 Absatz 2 ist vom Steuererlass nach
Absatz 2 und von der Steuerermäßigung nach Absatz 3 ausgenommen.

Steuerermäßigung für Hundehändler in der Hansestadt Hamburg

Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe angemeldet haben, haben von den für gewerbliche Zwecke gehaltenen Hunden auf Antrag nur zwei Hunde nach dem Steuersatz des § 6 zu versteuern; weitere Hunde, die sie weniger als sechs Monate im Besitz haben, sind steuerfrei.

Dies gilt nicht für den Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne von § 6 Absatz 2 .

Steuerfreiheit in der Hansestadt Hamburg

Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Hansestadt Hamburg aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.

Zuschuss für Tierheim Hunde in der Hansestadt Hamburg


Die Steuer ist für einen Hund, der aus einem Hamburger Tierheim erworben wird, auf Antrag für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht auf 48 Euro zu ermäßigen, wenn mit der Anmeldung des Hundes eine Bescheinigung des Tierheimes vorgelegt wird, dass es sich bei dem abgegebenen Hund nach den im Abgabezeitpunkt dort vorhandenen Kenntnissen nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 6 Satz 2 handelt.
Tierheime in diesem Sinne sind Einrichtungen, die auch oder ausschließlich die Aufgabe wahrnehmen, von Amts wegen unterzubringende Tiere aufzunehmen.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen in Hamburg

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. als Hundehalter entgegen § 10 Absatz 1 den Fortfall der Voraussetzungen für Steuervergünstigungen nicht fristgemäß anzeigt,
  2. als Hundehalter entgegen § 15 Absatz 1 einen Hund nicht fristgemäß anmeldet,
  3. als Hundehalter entgegen § 16 nicht dafür sorgt, dass der Hund das Steuerzeichen sichtbar trägt,
  4. als Hundehalter entgegen § 17 Absatz 1 das Steuerzeichen vorschriftswidrig verwendet,
  5. als Auskunftspflichtiger entgegen § 19 nicht oder nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hundesteuer in Hamburg Teil 1

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