Einreisebestimmungen für Hunde

Einreisebestimmungen für Hunde

bitte clicken Sie den Anfangbuchstaben des gewünschten Reiselandes an:

Allgemeine EU – Einreisebestimmungen für Hunde der Europäischen Union

Seit 1. Januar 2012 gelten die Allgemeine EU – Einreisebestimmungen für Hunde der Europäischen Union auch für Malta, Schweden, Irland, Großbritannien.

Wer mit seinem Hund von Deutschland in ein Urlaubsland innerhalb der Europäischen Union reisen will, benötigt:

  • eine Mircochipkennzeichnung für den Hund
  • der EU – Heimtierausweis für den Hund muss immer mitgeführt werden !!!(In den Heimtierpass trägt der Tierarzt die Impfungen, die Nummer von dem Microchip des Hundes und !!!die Beschreibung des Hundes ein).
  • eine gültige Tollwutimpfung des Hundes !!!(In der deutschen Tollwut-Verordnung heißt es das der Hundewelpe bei der ersten Tollwut – Impfung !!!ein Alter von 3 Monaten haben muss und die Impfung des Hundewelpen erst gültig wird wenn diese !!!mindestens 21 Tage zurückliegt. Einige Konsulate und Botschaften verlangen noch 30 Tage, bitte informieren Sie !!!sich rechtzeitig). !!!Die gültige Tollwutimpfung des Hundes darf nicht länger wie 1 Jahr alt sein und muss mindestens 21 Tage !!!zurückliegen.

Allgemeine EU – Einreisebestimmungen für Hunde der Europäischen Union

finden Sie …hier
Letzte Änderung, gültig ab 1.1.2012 finden Sie …hier

In den verschiedenen Ländern gibt es folgende Einreisebestimmungen für Hunde:

A

Australien

Erforderlich sind für den Hund:
Eine Einfuhrerlaubnis des Australien Quarantäne und Inspektion Service (AQIS), die
Identifizierung des Tieres durch einen Mikrochip, mehrere Impfungen und ein Bluttest.
Die Quarantäne für den Hund beträgt nach Ankunft 30 Tage.

B

Belgien

Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde in Belgien.  EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
In Belgien besteht allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

Bulgarien

Es gelten die Eu – Einreisebestimmungen für Hunde in Bulgarien.  EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.EU – Heimtierausweis ist Pflicht. Das die verlangte Tollwut-Impfung durchgeführt wurde ist dann ja aus dem Heimtierausweis ersichtlich.

C

China/Hongkong

Die Einreise mit Hund nach China/Hongkong 
ist nur mit einer Einreisegenehmigung, Importbewilligung erlaubt.Hunde die jünger als zwei Monate sind dürfen nicht eingeführt werden, Hunde die unter 5 Monate alt sind müssen so lange in Quarantäne blieben bis sie fünf Monate alt sind.
Gesundheitszeugnis das nicht älter als 14 Tage sein darf.
Die Hunde dürfen sich die letzten sechs Monate vor der Einreise  ausschließlich in ihrem Herkunftsland aufgehalten haben.
Der Hund muss bei der Einreise gegen Tollwut geimpft sein. Diese Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf  nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
Impfungen gegen Hepatitis Distemper, und Parvovirose  müssen auch nachgewiesen werden. Diese Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor Enreise erfolgt sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurück liegen.
Für die Hunde-Rassen , Dogo Argentinio, Japanischer Tosa, Pitbullterrier und Fila Braziliero gilt ein generelles Einfuhrverbot.
China verlangt, dass der Hundebesitzer  eine Beglaubigung durch das Bundesamt für Veterinärwesen über die vorgeschriebene tierärztliche Untersuchung und die vorgeschriebenen Impfungen vorlegt.

D

Dänemark

Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde. EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht. Welpen unter drei Monate die nicht geimpft sind dürfen nicht einreisen (Ausnahme gilt für Hundebesitzer deren Wohnort in Dänemark liegt)Diese, als gefährlich eingestuften Hunderassen oder deren Kreuzungen dürfen nicht in Dänemark einreisen:
American Staffordshire Terrier, American Bulldog , Boerboel , Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal , Kaukasischer Owtscharka, Pit Bull Terrier, Šarplaninac, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Tosa Inu , Zentralasiatischer OwtscharkaAusnahme: Wenn der Hund vor dem 17.03.1010 angeschafft wurde. Dies muss mit Dokumenten nachgewiesen werden. Er muss in der Öffentlichkeit aber stets angeleint sein und einen Maulkorb tragen,
Pittbullterrier und Tosa Inu drüfen aber nie nach Dänemark einreisen.

Deutschland

Es gelten bei der Verbringung eines Hundes aus einem EU – Land nach Deutschland, die
Eu – Einreisebestimmungen für Hunde.
EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dürfen nach dem (Bundes-) Gesetz kein Hund/keine Hunde folgender Rassen, auch nicht deren Kreuzungen, nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit – Bullterrier, Staffordshire – Bullterrier

E

Estland

In Estland gelten nur die EU – Einreisebestimmungen für Hunde. EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Unter drei Monate alte Hunde müssen auch einen Mikrochip tragen und den EU-Heimtierausweis besitzen. Sollten sie nicht gegen Tollwut geimpft sein, muss eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes vorgelegt werden, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war oder das Welpen seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.

F

Finnland

In Finnland gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde.  EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Vor Einreise muss auch eine Bandwurmbehandlung (nicht weniger als 24 Stunden  und nicht mehr als 120 Stunden vor der Einreise) durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.

Frankreich

(mit Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique, Réunion)
Es gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich.  EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Mindestalter der Hunde, für die Einreise nach Frankreich, beträgt 3 Monate
(+21 Tage für die Tollwut Impfung).
Frankreich hat die Einfuhr auf 5 Hunde die älter wie 3 Monate sind beschränkt.
Als gefährlich eingestufte Hunde der 1. Kategorie ist die Einreise nach Frankreich verboten. Dazu zählen folgende Rassen: Boerbulls, Pit – Bullterrier, Tosas und Hunde mit Kreuzungen dieser RassenAusnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 1. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen Hundeverband steht.
Ebenfalls verboten ist die Einreise der so genannten Kampfhunde der 2. Kategorie nach Frankreich. Folgende Hunderassen zählen in Frankreich dazu: American Staffordshire Terrier, Staffordshire – Bullterrier, Tosa, Rottweiler und Hunde mit Kreuzungen dieser Rassen.
Wachhunde, Schutzhunde, Hunde zur Verteidigung
Ausnahme von dem Einfuhrverbot dieser Rassen der 2. Kategorie, nach Frankreich, besteht wenn der Hund in einem zugelassenen Stammbuch von internationalen Hundeverband steht. Für die Hunde der 1. und 2. Kategorie gilt in Frankreich absolute Maulkorbpflichtpflicht und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit.
Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen in Frankreich nur von Erwachsenen geführt werden.
Der Hundehalter, die Hundehalterin muss eine extra Haftpflichtversicherung nachweisen.
Die Hunde müssen in dem jeweiligen Ort angemeldet werden.

G

Griechenland

In Griechenland gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde. EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Bei der Einreise mit Hund nach Griechenland muss in englischer oder französischer Sprache der Heimtierausweis, der internationale Impfpass oder ein amtstierärztlicher Gesundheitstest für den Hund vorliegen.
Bei der Einreise nach Griechenland muss die Tollwutimpfung des Hundes mindestens 15 Tage bis längstens 1 Jahr zurück liegen.

Großbritannien

(vereinigtes Königreich) / England Hunde dürfen in das Vereinigte Königreich einreisen, wenn sie einen Mikrochip und einen Heimtierausweis haben und eine gültige Tollwutimpfung nachweisbar ist.
Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 21 Tage vor Einreise erfolgt sind wenn es sich um Erstimpfung handelt.
Vor Einreise muss auch eine Bandwurmbehandlung (nicht weniger als 24 Stunden  und nicht mehr als 120 Stunden vor der Einreise) durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Die genauen Bestimmungen finden Sie  unter www.gov.uk

In Großbritannien wird von „Hundetypen“ und nicht von Hunderassen gesprochen, weil diese „Hundetypen“ in Großbritannien nicht als Hunderassen anerkannt sind.

Die in Großbritannien nicht zulässigen „Hundetypen“ sind:
Dogo Argentino, Fila Braziliero, Pit – Bullterrier, Japanese Tosa,
Sollten Sie bezüglich ihres Hundes unsicher sein, erkundigen Sie sich bitte vorab genau.

H

Holland

Siehe unter Niederlande

Hongkong/China


Siehe unter China /Hongkong.

I

Irland

Hunde dürfen in Irland einreisen wenn sie einen Mikrochip und einen Heimtierausweis haben und eine gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis eingetragen ist.
Die Tollwutimpfung darf nicht weniger als 21 Tage vor Einreise erfolgt sein wenn es sich um Erstimpfung handelt.
Vor Einreise muss auch eine Bandwurmbehandlung (nicht weniger als 24 Stunden  und nicht mehr als 120 Stunden vor der Einreise) durchgeführt und in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Diese Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes festgehalten werden.
Die Mitführung einer Leine für den Hund ist Pflicht in Irland.

Island

In Island bestehen sehr strenge Vorschriften für die Einfuhr von Hunden/Tieren.
Einfuhrgenehmigungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt und auf von dem Leiter des Veterinäramtes.
Eine der Voraussetzungen ist, das der Hund in eine viermonatige völlige Isolation (Quarantäne) muss.
Das ist auch der Grund warum Touristen mit einer kurzen Aufenthaltsdauer in Island keine Einfuhrgenehmigung bekommen.
Hunde müssen Tollwut geimpft sein, und es muss schriftlich im Heimtierpass festgehalten sein.
30 Tage vor der Einreise nach Island muss die Tollwutimpfung bei dem Hund erfolgen und die Tollwutimpfung darf nicht älter wie 12 Monate sein.
Für Welpen unter 3 Monate, die aus tollwutfreien Ländern kommen, muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.

Italien

In Italien gelten die EU – Einreisebestimmungen für Hunde.  EU – Heimtierausweis, Microchip und Tollwutimpfung sind also Pflicht.
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen. Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen worden sein. Hunde  die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten haben dürfen nicht in Italien einreisen.

K

Kanada (kein EU – Land)

Bei der Einreise mit Hunden nach Kanada muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, welches bestätigt, dass der Hund frei von Krankheiten ist, die auf Menschen übertragen werden können.
Die Tollwutimpfung des Hundes muss mindestens 30 Tage vor der Einreise nach Kanada durchgeführt werden und die Tollwutimpfung darf nicht länger wie 12 Monate zurück liegen. Ausnahmen gibt es,

  • wenn der Hund jünger als drei Monate ist (da wird die Impfung nicht anerkannt)
  • oder Sie sich mit Hund seit mindestens 6 Monaten in Kanada aufhalten
  • oder Sie sich in einen Bezirk aufhalten der für tollwutfrei erklärt wurde.

Ist bei der Einreise nach Kanada die Tollwutimpfung des Hundes nicht vollständig oder das Gesundheitszeugnis nicht gültig, wird der Hund an einen Aufenthaltsort gebracht (den der Hundebesitzer bestimmen kann), wo der Hund in dem Zeitraum von 4 – 10 Tagen nach der Einreise in Kanada geimpft wird.
Dort muss der Hund dann 30 Tage eingesperrt verbringen.
Ist die Tollwutimpfung des Hundes noch keinen ganzen Monat her, zu dem Zeitpunkt der Einreise nach Kanada, muss der Hund an einem Ort (den der Hundebesitzer bestimmen kann) so lange eingesperrt verbleiben, bis die 30 Tage um sind nach der Impfung.
Hundewelpen die jünger wie 12 Wochen sind können ohne Tollwutimpfung nach Kanada einreisen. Jedoch muss die Tollwutimpfung dann in Kanada durchgeführt werden und anschliessend müssen die Hundewelpen (an einem Ort den der Hundebesitzer bestimmen kann) nach der Impfung mindestens einen Monat eingesperrt verbringen.
Die Einreise mit sogenannten Kampfhunden ist nach Kanada verboten. Zu diesen Kampfhund Rassen zählen in Kanada z. B.:
American Staffordshire Terrier, American Pittbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire – Bullterrier
und alle Kreuzungen mit diesen Rassen.

Kroatien (kein EU – Land)

Bei der Einreise oder Durchreise mit Hund nach Kroatien

  • muss der Hund mit einer Microchipkennzeichnung versehen sein oder tätowiert sein
  • muss die Tätowierungsnummer auch im Heimtierpass eingetragen sein
  • ist eine amtstierärztliche Bestätigung erforderlich, dass der Hund frei von ansteckenden meldepflichtigen !!!Krankheiten ist
  • wird eine Bescheinigung benötigt, dass der Hund nicht aus einem Land stammt wo solche ansteckenden !!!Krankheiten herrschen die auf andere Tiere übertragen werden können
  • muss der Hund bei der Einreise nach Kroatien eine Tollwutimpfung haben, die mindestens einen Monat !!!höchstens aber 12 Monate zurückliegt. Bescheinigung/ Heimtierpass ist vorzulegen.

Für die Einreise mit Hunden nach Kroatien gibt es kein generelles Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen, es sei denn Hunde sind aufgrund ihrer aggressiven Instinkte und angeborenen Eigenschaften eine Gefahr für Menschen. Für die folgenden Hunderassen gilt in Kroatien die Maulkorbpflicht und Leinenpflicht: Amerikanischer Staffordshire, Bernhardiner und deren Kreuzungen, Belgischer und Deutscher Schäferhund

Bullterrier, Dobermann, Dogge, Großer Japanischer Spitz,  Japanische Kampfhunde ( z.B.Tosa Inu ), Mastinos,
Pit – Bullterrier, Rottweiler
Für alle Hunderassen ist die gesetzliche Leinenpflicht in Kroatien gültig.

L

Lettland

In Lettland gelten nur die EU Einreisebestimmungen Hunde.

Liechtenstein

Heimtierausweis ist Pflicht und der Hund muss bei der Einreise nach Liechtenstein eine Tollwutimpfung haben, die mindestens einen Monat und höchstens 12 Monate zurück liegt.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist in Liechtenstein unbedingt erforderlich, dieses darf nicht älter wie 30 Tage sein.

Litauen

In Litauen gelten  die EU Einreisebestimmungen für Hunde.Also sind EU -Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Für die Einreise mit Hund nach Litauen ist unbedingt ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für den Hund erforderlich.

Luxemburg

In Luxemburg gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU -Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.

M

Malta

In Malta gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU – Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Hunde müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise nach Malta behandelt werden. Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) muss im Heimtierausweis bescheinigt sein.
Folgende Hunderassen dürfen nicht eingeführt werden:
Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero.

N

Niederlande/Holland

In den Niederlanden gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU -Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Welpen, die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht mehr in die Niederlande einreisen. Da das Mindestalter für die Tollwutimpfung erst ab 12 Wochen ist, und diese erst 3 Wochen nach Impfung gültig ist, ist das Tier immer 15 Wochen alt, bevor es über die Grenze darf.Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist seit dem  1. Januar 2009 nicht mehr rechtsgültig. Alle Hunde dürfen nun in die Niederlande einreisen.

Norwegen ( kein EU-Land)

Bei der Einreise mit Hund nach Norwegen muss eine tierärztliche Bescheinigung, mit der Unterschrift des Tierarztes von dem Hund mitgeführt und vorgelegt werden.
Das Mindesalter des Hundes bei Einreise nach Norwegen muss 7 Monate betragen.
Die tierärzliche Bescheinigung besteht aus zwei Teilen,
Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gültigkeit der Gesundheitsbescheinigung beträgt max. 10 Tage und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Diese wird als Nachweis das der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und das eine Behandlung gegen Bandwürmmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist verlangt.
In den ersten 7 Tagen nach der Einreise in Norwegen muss der Hund noch einmal von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Die Impfbescheinigung des Hundes muss vom Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben worden sein und zwar auf Grundlage der originalen Impfdokumente/ Blutprobendokumente.
Die Impfbescheinigung hat genau so lange Gültigkeit wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Tollwutimpfung
Der Hund muss bei der ersten Impfung ein Alter von 3 Monaten haben.
Die Blutprobenentnahme für den Tollwut- Antikörpertest darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden.
Die Blutabnahme muss durch einen zugelassen Tierarzt und die Untersuchung muss in einem dafür zugelassenen Labor erfolgen.
Reicht der Antikörpertiter bei dem Hund nicht aus muss die Tollwutimpfung wiederholt werden.
Die Zeitabstände der Blutprobenentnahme sind die gleichen wie bei der ersten Impfung.
Da es zwar selten vorkommt, aber vorkommen kann, dass bei jungen Hunden die erforderliche Höhe des Tollwuttiters nicht ausreicht.
Somit ist bei der Absicht in die skandinavischen Länder mit Hund zu verreisen eine zweimalige Tollwutimpfung im Abstand von einem Monat zu empfehlen. Leptospirose
Hunde die nach Norwegen einreisen sollen müssen innerhalb eines Jahres davor gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es muss eine Blutprobe entnommen werden).
Mindestens aber muss die Leptospirose Impfung 30 Tage zurückliegen. Staupe
Hunde die nach Norgenwegen einreisen sollen müssen inhalb der letzten 2 Jahre zuvor eine Staupe Impfung bekommen haben. Mindestens aber muss die Staupe Impfung 30 Tage zurückliegen. Kennzeichnung des Hundes
Der Hund muss durch eine Microchipkennzeichnung oder eine gut lesbare Tätowierung gekennzeichnet sein.
Auf allen Unterlagen Heimtierpass/Impfpass und auf dem Ergebnis der Blutproben muss die Identifikationsnummer des Hundes angegeben sein.
Der verwedente Mikrochip sollte den ISO- Standard besitzen, da sonst ein eigenes Lesegerät mitgebracht werden muss.

Hinweis

Der Hund darf 6 Monate vor der Einreise nach Norwegen nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten worden sein. Folgende Hunderassen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden:

Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pit-Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen Hunderassen.
Bei Hunderassen die mit diesen oben aufgeführten Hunderassen verwechselt werden könnten, wie zum Beipiel der American Staffordshire Terrier, muss unbedingt das Stammbuch mitgeführt werden um die Herkunft des Hundes nachweisen zu können.

O

Österreich

In Österreich gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU -Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Hunde die nach Österreich eingeführt werden sind grundsätzlich nicht grenztierärztlich kontrollpflichtig.

P

Polen

In Polen gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU – Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.

Portugal

(mit inbegriffen Festland, Azoren, Madeira)
In Portugal gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU -Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
In Portugal gelten Leinenpflicht und Maulkorbpflicht für Hunde.
Hunde dürfen in Portugal nicht auf die Strände, in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs oder Restaurants mitgenommen werden.
Auf Fähren und auch in staatlichen Eisenbahnen dürfen Hunde aber auch in Portugal mitfahren.

R

Rumänien


In Russland gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Der Hund muss bei der Einreise nach Rumämien eine Tollwutimpfung haben, die mindestens einen Monat höchstens aber 12 Monate zurückliegt.
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist in Rumänien unbedingt erforderlich, es darf aber nicht älter wie 10 Tage sein.

S

Schweden

In Schweden gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU – Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht. Hundewelpen dürfen erst im Alter von 15 Wochen nach Schweden einreisen. Der Hund muss beim Zoll angemeldet werden.
Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, Hunde gegen Leptospirose und Hundestaupe zu impfen. Es besteht Leinenpflicht.
Es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen.
Alle Hunde, die länger als 6 Monate in Schweden bleiben sollen , müssen im zentralen Hunderegister angemeldet werden.
Wenn Sie und Ihr Hund zwar  an das gleiche Reiseziel, aber nicht gemeinsam fahren sollte die Reise des Hundes fünf Tage vor oder nach der eigenen Reise liegen. Der Hund muss dann folgende Dokumente mitführen: einen EU-Heimtierausweis, eine Vollmacht in der steht, dass der Hund (Namen und ID-Nummer) von einem angegebenen Besitzer, Bevollmächtigten oder Transportunternehmen mitgenommen werden darf und dass er nicht zum Verkauf bestimmt ist und Kopien Ihres eigenen Fahrscheins, Tickets oder Buchung, woraus Ihr Reiseziel und das Reisedatum hervorgeht.Weitere Informationen erhalten Sie beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft,
Tel.: 00 46 / 771 / 22 32 23

Schweiz ( ist kein EU – Land)

Heimtierausweis, Tollwutimpfung (mindestens  21 Tage vor Einreise gemacht) und Microchip sind Pflicht.
Für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten gilt in der Schweiz ein Einfuhrverbot.
Ungültig ist diese Regelung nur  wenn Sie ihren Urlaub in der Schweiz verbringen wollen,
oder in die Schweiz umziehen wollen (dann gilt Ihr Hund als Umzugsgut) oder Ihr Aufenthalt nicht mehr wie 3 Monate beträgt.Maximal fünf Hunde aus Mitgliedstaaten der EU, Island und Norwegen dürfen zu den „Heimtierbedingungen“ eingeführt werden. Für die Teilnahme an Ausstellungen und Sportveranstaltungen mit über 6 Monate alten Hunden gibt es Ausnahmeregelungen. Werden mehr Hunde mitgeführt obwohl  keine solche Ausnahme vor liegt gelten strengere Anforderungen.
Bitte beachten Sie:
In den verschiedenen Kantonen/ Städten der Schweiz gibt es unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Leinenpflicht und Maulkorbpflicht.
Ins besondere wenn Sie mit größeren Hunden den Urlaub in der Schweiz verbringen wollen.
Bitte Informieren Sie sich vor Ort nach den jeweiligen gültigen Bestimmungen in der Schweiz.

Slowakische Republik/Slowakei

In der Slowakischen Republik  gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Leinenpflicht und Hundeverbot werden von jeder Gemeinde gesondert geregelt.

Slowenien

In Slowenien gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
In Slowenien besteht für Hunde Leinenpflicht auf allen öffentlichen Flächen.
Maulkobpflicht besteht für Hunde in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. (Ausnahme: Führhunde)
Auch in den meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet. (Ausnahme: Führhunde)

Spanien

(mit Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla)
In Spanien gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU – Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Es gibt allerdings in Bezug auf Hunde gefährlicher Rassen, Leinenpflicht und Maulkorbpflicht regionale Regelungen. Bitte informieren Sie sich vorher.
Halter von gefährlich eingestuften Rassen müssen sich an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden, um die Hunde registieren zu lassen und sich die jeweilig gültigen Vorschriften geben.
Zu den potenziell gefährlich eingestuften Hunderassen zählen in Spanien:
Akita – Inu, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pit – Bullterrier
Rottweiler, Staffordshire – Bullterrier, Tosa – Inu

T

Tschechische Republik / Tschechei / Tschechien

In der Tschechischen Republik  gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Maulkorb und Leine für Hunde sind immer mitzuführen.
In allen öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in Tschechien Leinenpflicht und Maulkorbzwang für Hunde.
Da die Maulkorbpflicht und Leinenpflicht von den Gemeinden bzw. Städten in den Ortsverordnungen der Tschechischen Republik geregelt wird, ist es sinnvoll sich vorher zu erkundigen.

Türkei (kein EU – Land)

Es dürfen maximal  2 Hunde die auf ihre Begleitung angemeldet sind einreisen. Hunde die in die Türkei einreisen sollen, müssen älter als drei Monate sein.
Die Impfungen gegen Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose müssen mindestens 15 Tage vor der Einreise in die Türkei erfolgen.
Die Tollwutimpfung des Hundes darf bei der Einreise in die Türkei nicht länger wie 6 Monate zurückliegen.
Die Impfungen des Hundes müssen im Heimtierpass schriftlich festgehalten sein und die Immunitätsdauer von vorherigen Impfungen des Hundes darf nicht überschritten sein.
Bei der Einreise in die Türkei muss den Amtsärzten am Zoll ein tierärztliches Gesundheitszeugnis und Impfzeugnis vorgelegt werden das bis 15 Tage vor der einreise in die Türkei ausgestellt wurde.

Wichtig!!!

Vor der Ausreise nach Deutschland muss ein Tollwutantikörpertest in einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. (Blutentnahme frühestens 30 Tage nach Impfung) Diese muss im Heimtierausweis eingetragen sein bevor dem Hund eine Rückreise nach Deutschland genehmigt wird.

U

Ungarn

In der Ungarn gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Auf öffentlichen Plätzen besteht für Hunde in Ungarn Leinenzwang.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln in besteht für Hunde Maulkorbpflicht und Leinenpflicht.
Für Hunde wird eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung dringend empfohlen.
Das Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See ist verboten.
Grundsätzlich können alle Hunderassen nach Ungarn eingeführt werden. 

USA/Vereinigte Staaten

Bei der Einreise mit Hunden in die USA muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorliegen, welches bestätigt, dass der Hund frei von Krankheiten ist, die auf Menschen übertragen werden können.
Die Tollwutimpfung des Hundes muss mindestens 30 Tage vor der Einreise in die USA durchgeführt werden und die Tollwutimpfung darf nicht länger wie 12 Monate zurück liegen. Ausnahmen gibt es,

  • wenn der Hund jünger als drei Monate ist
  • oder Sie sich mit Hund seit mindestens 6 Monaten in den USA aufhalten
  • oder Sie sich in einen Bezirk aufhalten der von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärt wurde.

Ist bei der Einreise in die USA die Tollwutimpfung des Hundes nicht vollständig oder das Gesundheitszeugnis nicht gültig, wird der Hund an einen Aufenthaltsort gebracht (den der Hundebesitzer bestimmen kann), wo der Hund in dem Zeitraum von 4 – 10 Tagen nach der Einreise in die USA geimpft wird.
Dort muss der Hund dann 30 Tage unter Verschluss bleiben.
Ist die Tollwutimpfung des Hundes noch keinen ganzen Monat her, zu dem Zeitpunkt der Einreise in die USA, muss der Hund an einem Ort (den der Hundebesitzer bestimmen kann) so lange unter Verschluss bleiben, bis 30 Tage um sind seit der Impfung.
Hundewelpen die jünger wie 12 Wochen sind können ohne Tollwutimpfung in die USA einreisen.
Jedoch muss die Tollwutimpfung dann in der USA durchgeführt werden und anschließend müssen die Hundewelpen (an einem Ort den der Hundebesitzer bestimmen kann) nach der Impfung mindestens einen Monat eingesperrt verbringen.

Z

Zypern

In Zypern gelten die EU Einreisebestimmungen für Hunde. Also sind EU – Heimtierausweis, Tollwutimpfung und  Mikrochip Pflicht.
Einreisende Hunde müssen mindestens 105 Tage alt sein.
Bei der Einreise in Zypern muss die Tollwutimpfung des Hundes mindestens 30 Tage und nicht mehr wie 12 Monate zurückliegen.
Es muss bei der Einreise mit Hund in Zypern der schriftliche Nachweis einer erfolgreichen Behandlung gegen Echinococcus (Zwergbandwurm)/ Hydatidosis vorgelegt werden.
Der Hund muss ausserdem vor der Einreise nach Zypern mit einem Insektizid gegen Ektoparasiten behandelt werden.WICHTIG!  Die Einfuhr von Tieren ist nur über bestimmte Grenzübergangsstellen möglich. Mindestens 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern ist das Veterinäramt unter Angabe von Ankunftsdatum, Flugverbindung und Name des Tierhalters unter einer der folgenden Kontaktadressen durchzugeben:
Fax: 00 357 / 22 / 80 51 74, e-Mail:
animal.health@vs.moa.gov.cy,
www.mfa.gov.cy

Die Einfuhr folgender Hunderassen ist nicht gestattet, ungeachtet deren Herkunft: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff. Japanese Tosa oder Tosa Inu, 

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