Mit Hund nach Dänemark im Auto – Teil 2

Mit Hund nach Dänemark im Auto – Teil 2

Mit Hund im Auto nach Dänemark -Teil 1  …hier

Verkehrsunfälle mit Tieren in Dänemark – was tun?

Sollten Sie ein Tier in Dänemark angefahren haben rufen Sie bitte bei der einheimischen Tierambulanz,
den Falck Rettungsdienst an unter 70 10 20 30
Dieser Rettungsdienst kommt so schnell wie möglich und bringt das verletzte Tier zu einem Tierarzt.

Es entstehen keine Gebühren für Sie.

Das beruht auf eine Vereinbarung die von dem dänischen Tierschutzbund und dem Falck Rettungsdienst getroffen wurde. Diese Vereinbarung besagt das bei einem Unfall wild laufenden und herrenlosen Tieren kostenlos geholfen wird.  Durch diese Vereinbarung konnte schon vielen Tieren schnell geholfen werden, die dann nach ihrer Genesung in die Freiheit entlassen wurden.
Ist ein Tier so schwer verletzt das es keine Überlebenschance mehr hat, dann wird dieses Tier von dem Tierarzt eingeschläfert.
Auch für Personen die ein verletztes Tier finden und die den Falck Rettungsdienst benachrichtigen entstehen keine weiteren Kosten.
Wenn möglich stellen Sie anhand einer Landkarte fest, wo Sie sich mit dem verletzten Tier befinden und informieren Sie dann den Falck Rettungsdienst.
Der Falck Rettungsdienst ist 24 Std am Tag im Einsatz.

Verkehrsunfälle mit herrenlosen oder zu schaden gekommene Tiere in Dänemark

Haben Sie ein Wildtier ( Fuchs, Reh, Vogel u. s. w.) angefahren rufen Sie bitte die 1812 an.

Verkehrsunfälle mit Hund oder Katze in Dänemark

Wenn Sie einen Hund oder eine Katze angefahren oder gefunden haben, ehen Sie bitte als erstes nach ob das Tier eine Tätowierung im Ohr hat oder ein Halsband mit Anhänger trägt wo die Adresse des Besitzers steht.
Ist das Tier tätowiert rufen Sie bitte das dänische Hunderegister bzw. Katzenregister an
Dänisches Hunderegister Telefonnummer + 45 70 27 74 77 (10.00-14.00 Uhr)
Dänisches Katzenregister Telefonnummer + 45 38 88 04 07 oder +45 70 27 04 47 (10.00-14.00 Uhr)
oder rufen Sie die Telefonnummer 1812 an.Sollte weder eine Tätowierung noch ein Halsband mit Anhänger vorhanden sein können Sie auch einen dänischen Tierarzt kontaktieren der dann prüft ob Hund oder Katze mit einem Microchip gekennzeichnet ist.

Mautgebühren in Dänemark

Die Benutzung der Straßen in Dänemark ist fast überall kostenlos.
Einzige Ausnahmen:

  • die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden
  • die Brücke über den Großen Belt (zwischen den Inseln Fünen und Seeland).

Mautgebühr Großer Belt ca. DKK 200, –
Mautgebühr Öresund iica. DKK 235, –
Angaben ohne Gewähr – Stand 2014

Bußgeldkatolog in Dänemark

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Dänemark

  • Überschreitungen von 20 km/h außerhalb von Ortschaften mit bis zu 270 bzw. 465 Euro
  • bis 20 km/h ab 70 Euro
  • ab 21 km/h bis 270 Euro
  • Autobahn 10 km/h 134 Euro
  • Autobahn ab 30 km/h 202 EuroBußgelder für
  • falsches Parken ca. 70 Euro
  • im Parkverbot ca. 75 Euro
  • missachten der Anschnallpflicht 70 Euro
  • bei Rot über die Ampel fahren 135-200 Euro und einem Klip in der Klippekort
  • defekte Hupe ca. 67 Euro
  • defekte Bremsen ca. 67 Euro
  • fahren ohne Licht ca. 67 Euro
  • fahren mit abgenutzten Reifen  ca. 67 Euro (pro abgenutztem Reifen)
  • telefonieren o. Freisprechanlagen ca. 70 Euro
  • Alkohol am Steuer (über 0,5 Promille) ab 540 Euro Angaben ohne Gewähr – Stand 2014

Bußgelder in Dänemark – Alkohol am Steuer

Seit dem 1. September 2005 hat Dänemark die Bußgelder für Trunkenheit am Steuer drastisch erhöht.
Die dänischen Behörden berechnen die Geldstrafe nach dem jeweiligen Netto-Monatseinkommen des Verkehrssünders. Das Bußgeld wird folgendermaßen errechnet:
Das Netto-Monatseinkommen des Fahrers wird mit der jeweiligen Promillezahl multipliziert.
Für Deutschland wie auch für Dänemark gilt, das Touristen, Ausländer die Geldstrafe sofort zahlen müssen. Ist der  Fahrer dazu nicht in der Lage, wird von der Polizei in Dänemark eine andere Form von Sicherheit verlangt. Bitte bedenken Sie das die dänische Polizei nicht zögert im gegenbenen Fall den PKW zu beschlagnahmen.
Dabei muss es sich nicht nur um Trunkenheit am Steuer handeln es kann z.B. auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein.Wird ein Fahrer mit 0,51 bis 1,2 Promille erwischt, bekommt er den Führerschein nur noch „auf Bewährung“ Wird ein Fahrer mit 1,2 Promille erwischt, wird der Führerschein für mindestens drei Jahre eingezogen.
Wird ein Fahrer mit 2 Promille erwischt, zieht der dänische Staat ein komplettes Monatseinkommen ein. Außerdem werden 20 Tage Haft auf Bewährung (unabhängig von der Einkommenssituation) verhängt.
Wird ein Fahrer über 2 Promille erwischt, zieht der dänische Staat ein komplettes Monatseinkommen ein.
Außerdem werden 30 Tage Haft auf Bewährung (unabhängig von der Einkommenssituation) verhängt.
Ab dem 1. Juli darf die dänische Polizei auch das Fahrzeug konfiszieren und versteigern. Der Erlös fließt in die Staatskasse.

Bußgeldbescheide aus Dänemark

Dänische Bußgeldbescheide die die 70 Euro übersteigen können mittlerweile auch in Deutschland vollstreckt werden. Gründe können z.B. eine Geschwindigkeitsübertretung oder falsches Parken sein.

Einfuhr-Zollbestimmungen aus einem EU-Land nach Dänemark

Touristen dürfen alles was zum persönlichen Gebrauch bestimmt ist, aus einem EU-Land,
zollfrei alles nach Dänemark einführen. Einschließlich Tabakwaren und Spirituosen.
In Dänemark liegt das Verkaufsalter von Hochprozentigem, Wein und Bier bei 16 Jahre.
Das Verkaufsalter von Tabak liegt bei 18 Jahre.Die Richtlinien für Spirituosen

  • 10 Liter hochprozentiger Alkohol
  • 110 Liter Bier
  • 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Südwein (z.B. Portwein, Sherry und Madeira) mit maximal 22 % Alkoholanteil
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)Die Richtlinien für Tabakwaren
  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren und
  • 1000g Tabak.Weitere verbrauchsteuerpflichtige Waren

10 kg KaffeeFür einzelne Warengruppen können temporäre Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote verhängt werden. Dazu gehört z.B. Fleisch
Gesonderte Bestimmungen gelten für die Einfuhr vom tierischen Produkten/Frischfleisch nach Dänemark. Die Einfuhr ist untersagt von animalischen Produkten/Frischfleisch von

  • Meersäugtieren
  • Kriechtieren, z.B. Robben, Walen, Walrossen, Krokodilen,Schlangen

Die Einfuhr anderer animalischer Lebensmittel nach Dänemark ist erlaubt.
Wild darf ohne vorherige veterinäre Kontrolle eingeführt werden.
Diese Bestimmungen können sich jedoch kurzfristig ändern und gelten ausschließlich nur für die private Einfuhr nach Dänemark. Quelle: Dänische Botschaft in Berlin

Einfuhr von Waffen nach Dänemark

Die Verschärfung des Waffengesetzes in Dänemark verbietet

  • Messer mit über einer 7 cm langen Klinge an öffentlich zugänglichen Orten zu tragen oder mitzubringen. Nicht eingeführt werden dürfen
  • Messer mit über einer 12 cm langen Klinge
  • Gaspistolen, LuftgewehreDänemark hat ein sehr strenges Waffenrecht , wodurch Waffen nur in bestimmten Ausnahmefällen eingeführt werden dürfen. Eingeführt werden dürfen Waffen nur wenn
  • dem Reisenden eine Einladung zu einem Schießwettbewerb oder zu einer Jagd vorliegt
  • der Waffenschein für die mitgeführte Waffe muss auf den Reisenden ausgestellt sein
  • der Waffenbesitz dieser Waffe darf weder in Dänemark noch im Heimatland verboten sein Quelle Dänische Botschaft in Berlin

Wichtige Wörter und ihre Bedeutungen in Dänemark

Alltägliches

  • Hej! – Hallo
  • Goddag! – Guten Tag
  • god afte- Guten Abend
  • Vi ses! – Tschüss
  • Farvel! – Auf Wiedersehen
  • ja – Ja
  • nej – Nein
  • Tak! – Danke
  • Velbekom! – Bitte!
  • Skål! – Prost!
  • Undskyld… – EntschuldigungNützliches
  • Hjælp! – Hilfe
  • Toilet – Toilette
  • Jeg hedder… – Ich heiße …
  • Jeg ville gerne have … – Ich hätte gerne …
  • Hvad koster … ?- Was kostet …?
  • Kan jeg betale? – Zahlen bitte!
  • åbent – geöffnet
  • lukket – geschlossen
  • Jeg taler ikke dansk.nn- Ich spreche kein Dänisch.
  • Indgang – Eingang
  • Udgang – Ausgang
  • Baker – Bäcker
  • supermarked – Supermarkt
  • apotek – Apotheke
  • apotek – DrogerieLebensmittel
  • brød nnn- Brot
  • bolle nnn- Brötchen
  • smør miii- Butter
  • mælk – Milch
  • fløde – Sahne
  • yoghurt – Joghurt
  • syltetøj – Marmelade
  • ægi- Eierappelsinjuice – Orangensaft
  • kaffe – Kaffee
  • kakao – Kakao
  • te – Teeost – Käse
  • fisk- Fisch
  • spegepølse – Wurst
  • oksekød – Rindfleisch
  • svinekød- Schweinefleischradiser- Radieschen
  • gulerødder – Möhren
  • agurker – Gurken
  • tomater – Tomaten
  • kartofler – Kartoffeln
  • løg – Zwiebelnbananer – Bananen
  • æbler – Äpfel
  • pærer – Birnen
  • vindruer – Trauben
  • blommer – Pflaumen
  • appelsiner – Orangenøl  Bier
  • vin – Wein
  • Sekt – Champagne
  • snaps – Schnaps

Wochentage

  • mandag (ma.) – Montag
  • tirsdag (ti.)- Dienstag
  • onsdag (on.)- Mittwoch
  • torsdag (to.)- Donnerstag
  • fredag (fr.) – Freitag
  • lørdag (lø.) – Samstag
  • søndag (sø.) – Sonntag

Zahlen

  • en – eins
  • to – zwei
  • tre – drei
  • fire – vier
  • fem i- fünf
  • seks – sechs
  • syv – sieben
  • otte – acht
  • ni – neun
  • ti – zehn

Zollbestimmungen aus einem EU-Land nach Deutschland

Bei der Wiedereinreise aus einem anderen EU-Land können Sie für Ihren eigenen (persönlichen) Bedarf Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland einführen. Die Menge der mitgebrachten Waren muss einem persönlichen Bedarf angemessen sein.
Für Genussmittel die verbrauchsteuerpflichtige Waren sind wurden Richtmengen deswegen festgesetzt.
Unter Genussmittel sind zusammengefasst z.B. Tabak, Tabakwaren, Branntwein, branntweinhaltige Erzeugnisse, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Wein, Alkopops, Kaffee und kaffeehaltige Waren.
Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, in denen die Waren in 1 KG 10 – 900 gr. Kaffee enthalten (§ 1 Abs. 5 KaffeeStG).
Ist der Kaffeegehalt in den Erzeugnissen geringer werden diese nicht vom Kaffeesteuerrecht erfasst.
Ist der Kaffeegehalt in den Erzeugnissen höher werden sie als Kaffee besteuert.
In Deutschland liegt das Verkaufsalter von Bier, Wein und Sekt bei 16 Jahre, von Hochprozentigen/Spirituosen bei 18 Jahre.
Das Verkaufsalter von Tabak liegt bei 18 Jahre.
Je Person ab 17 Jahre dürfen aus einem EU-Land folgende Menge eingeführt werden:Die Richtlinen für Spirituosen

  • 10 Liter hochprozentiger Alkohol
  • 110 Liter Bier
  • 10 Liter Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
  • 20 Liter Südwein (z.B. Portwein, Sherry und Madeira) mit maximal 22 % Alkoholanteil
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)Hinweis!

In Deutschland wurde für Wein aus einem anderen EU- Land keine Richtmenge festgesetzt.
Das heißt es kann für den Privaten Gebrauch eine unbegrenzter Menge Wein nach Deutschland eingeführt werden.Die Richtlinen für Tabakwaren

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (Gew. 3g/Zigarillo)
  • 200 Zigarren und
  • 1000g Tabak.Weitere verbrauchsteuerpflichtige Waren

10 kg Kaffee
10 kg kaffeehaltige WarenAnzeigepflichtiges Bargeld bzw. gleichgestellte Zahlungsmittel
Jeder Reisende, der einen Bargeldbetrag (und/oder Bargeld gleichgestellte Zahlungsmitteln) von 10.000 Euro Gesamtwert oder mehr aus einem anderen EU-Land nach Deutschland einführt oder aus Deutschland in ein anderes EU-Land ausführt, ist verpflichtet den Betrag des Bargeldes bei der Einreise bzw. der Ausreise bei Kontrollen dem Zollbeamten mündlich mitzuteilen.
Gleichgestellte Zahlungsmittel sind z.B.
Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine (roh oder geschliffen), elektronisches Geld und Schecks/Reiseschecks.Quelle www.zoll.de

Angaben ohne Gewähr – Stand 2014

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