Mit Hund auf Sylt

Mit Hund auf Sylt

Sylt – Hunde willkommen

Urlauber auf vier Pfoten – Hunde auf der Insel Sylt

Die Insel Sylt ist ein hundefreundliches Urlaubsziel, auf Sylt sind die vierbeinigen Urlauber willkommen.Folgendes sollten Sie trotzdem unbedingt beachten damit es ein unbeschwerter Urlaub wird für Hund und Besitzer.

Allgemeines zur Hundehaltung auf der Insel Sylt

Das Gefahrhundegesetz – GefHG (Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren) ist am 1. Mai 2005 in Kraft getreten.
Doch die sogenannte Kampfhundeverordnung regelt nicht nur das Halten und Führen gefährlicher Hunde. Nein, dieses Gesetz legt auch allgemeine Regeln für die
Hundebesitzer fest, die für alle Hundehalter gelten. Danach richten sich auch die Bestimmungen für Hundehalter  auf Sylt. Diese Regeln gelten auch in der Zeit des Urlaubs mit Hund auf der Insel für alle Touristen mit Ihren geliebten Vierbeinern. Das Gefahrhundegesetz (GefHG) von Schleswig-Holstein finden Sie …hier

Allgemeine Pflichten der Hundehalter in Schleswig-Holstein

Alle Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Der Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher im Sinne des Satzes 1 zu führen. Hunde dürfen nur von Personen ausgeführt werden, welche die geistigen und körperlichen Voraussetzungen hierfür haben.
Die Missachtung dieser Verpflichtung kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hundebesitzer nach sich ziehen.
Wer einen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen aufgrund derer die Hundehalterin oder der Hundehalter ermittelt werden kann. Die Steuermarke allein reicht nicht aus.
Hunde dürfen in Schleswig-Holstein nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit ausgebildet werden.

Allgemeine Anleinpflicht nach dem Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein

Zur Vermeidung von Gefahren sind alle Hunde in folgenden Bereichen an der Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtliche Bereichen
  • auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder andersweitig begrenzten Park-, Garten- und !!!Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
  • bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen
  • in Treppenhäusern
  • in Aufzügen
  • in Fluren
  • in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
  • in öffentlichen Gebäuden
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Sportanlagen
  • auf Zelt- und Campingplätzen
  • auf Friedhöfen
  • auf Märkten und Messen
  • in den Naturschutzgebieten

Anleinpflicht für Hunde in der Gemeinde Sylt

Die anleinpflichtige Innenstadtbereich ist wie folgt begrenzt:Im Norden
durch die Johann-Möller- Straße sowie den Straßenzug Lornsenstraße einschließlich der Rad- und Gehwege Lornsenweg bis zur Gemeindegrenze WenningstedtIm Osten
durch die Stephanstraße verspringend über die Andreas-Nielsen Straße zum Bahnweg, entlang der Straße Trift, einschließlich des BahnhofsvorplatzesIm Süden
durch die St.-Nicolai-Straße verspringend über die Maybachstraße und der Käpt’n-Christiansen-StraßeIm Westen
durch die Dünenstraße einschließlich der Promenade bis zum Ende der Wandelbahn im Norden.

Anleinpflicht für Hunde im Ortsteils Westerland auf der Insel Sylt

Auszug aus der Gemeindeverordnung über die Anleinpflicht von Hunden im Bereich des Ortsteils Westerland in der Gemeinde Sylt.Hier müssen alle Hunde an die Leine

  • auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen im Ortsteil Westerland
  • (mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete)Der Ortsbereich Westerland wird wie folgt begrenzt: Im Norden

durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Wenningstedt- Braderup südlich der Straßen Fernsicht und GrenzwegIm Osten
durch den Radweg und Gehweg der alten Inselbahntrasse verspringend über die Straße Bahnweg entlang der Straße Sjipwai verspringend über die Munkmarscher Chaussee entlang des Fußweges zwischen den Straßen An der Dorfkirche, Birkenweg, Rosenweg und Am Grenzkrug über die Keitumer Chaussee in Höhe der Hausnummern 19 und 28 über die Bahnschienen entlang des Industrieweges durch den Weg Twest Wunge über die Tinnumer Straße/ Silwai und den Deichweg verspringend über die Straße Am Seedeich entlang des Franz- Korwan- Weges bis zur Straße HalemdüürIm Süden durch die Straße Halemdüür verspringend über die Lorenz-de-Hahn-Straße entlang der Straße Süderende und Süderstraße bis zur Südgrenze des SüdwäldchensIm Westen durch den Weg zwischen Südwäldchen und Dünenkette über die südliche Wandelbahn, die Promenade bis zum Ende Wandelbahn im Norden entlang des Geh- und Radweges bis zur Gemeindegrenze Wenningstedt-Braderup.

Ausnahmen der Anleinpflicht im Ortsbereich Westerland

Die Anleinpflicht gilt im Ortsbereich Westerland nicht

  • für Diensthunde von Behörden
  • Hunde des Such- und Rettungsdienstes
  • des Katastrophenschutzes
  • Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer !!!Ausbildung.

Ordnungswidrigkeiten im Ortsteil Westerland auf der Insel Sylt


Ordnungswidrig im Sinne des § 175 Abs. 3 LVwG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 der Verordnung einen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Anlagen im Ortsteil Westerland nicht anleint.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Generelle Anleinpflicht in den Sylter Naturschutzgebieten


Da in den Naturschutzgebieten auf der Insel Sylt vorrangig Brut- und Rastvögeln zufinden sind die dort Fett- und Kraftreserven tanken, muss unbedingt verhindert werden das unangeleinte Vierbeiner diese Vögel aufschrecken.
Die Anleinpflicht gilt auch für die Deiche und das Deichvorland, wo sich die Schafe aufhalten.

Hier dürfen Hunde nicht mit auf der Insel Sylt

Ein Hundeverbot für alle Hunde besteht

  • in Kirchen
  • in Kindergärten
  • in Schulen
  • in Krankenhäusern
  • in Theatern,Lichtspielhäusern, Konzerträumen
  • in Vortrags- und Versammlungsräumen
  • in Badeanstalten sowie auf Badeplätzen
  • auf Liegewiesen
  • auf Kinderspielplätzen
  • in Lebensmittelgeschäfte

Gefährlich eingestufte  Hunde in Schleswig-Holstein – auf der Insel Sylt

Als gefährliche Hunde gelten die folgenden Rassen

  • American Staffordshire-Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Pitbull-TerrierAls gefährliche Hunde gelten ferner:
    • Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,
    • Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer
      strafbaren Handlung geschah,
    • Hunde, die außerhalb des befriedeten Besitztums der Hundehalterin oder des Hundehalters wiederholt
      in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben oder ein anderes Verhalten gezeigt haben, das Menschen ängstigt,
    • Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein,
      oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben oder
    • Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen.

Besondere Regeln für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein – auf der Insel Sylt

Der Hundehalter muss eine Haltererlaubnis beantragen.
Der Besitzer/die Besitzerin eines gefährlichen Hundes muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Sachkundetest erfolgreich bestanden haben. Die Sachkundebescheinigung muss immer mitgeführt werden, ebenso die Bescheinigung vom Tierarzt über die Kennzeichnung des Hundes mit einem Mircochip. Der Hundebesitzer eines gefährlichen Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, im Wert von über mind. 500.000,- Euro für Personenschäden und mind. 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Außderdem müssen auf dem befriedeten Besitztum gefährliche Hunde ausbruchsicher untergebracht sein.
Andere Personen (wie der Hundehalter)die den Hund ausführen sollen, müssen die persönlichen Voraussetzungen, die an den Hundebesitzer gestellt werden, erfüllen und eine Überlassungsbescheinigung der Ordnungsbehörde vorweisen können.
Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde gilt außerhalb des eingezäunten Grundstücks oder der Wohnung. Die Leinenlänge darf nicht mehr wie 2 m betragen. Zusätzlich haben gefährliche Hunde ein Halsband in der Farbe leuchtendes hellblau zu tragen. Für gefährliche Hunde ist eine Befreiung von der Maulkorbpflicht ist nur nach einem erfolgreich abgeschlossenem Wesenstest möglich.
Ausgenommen davon sind Hunde die schon einen Menschen gebissen haben.

Hundekotbeutel auf der Insel Sylt

Auf Sylt bekommen Sie kostenlose „Schietbüdel“ zur Hundekot-Entsorgung.
Auf der Insel Sylt befinden sich an jedem Mülleimer „Schietbüdel“ zum abreißen, in jedem Ort auf der Insel.Hundekotbeutel – Westerland
Hier bekommen Sie die „Schietbüdel“ auch an folgenden Orten:

  • Service Shop, Strandstraße 32
  • Rathaus, Andreas- Nielsen- Straße 1
  • Touristeninformation, Friedrichsstraße 44 Angaben ohne Gewähr

Ordnungswidrigkeiten in Schleswig-Holstein – auf der Insel Sylt

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  • einen Hund nicht so hält oder führt, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht
  • einer Person überlässt, die nicht die Gewähr dafür bietet, den Hund sicher zu führen
  • einen Hund nicht an der Leine führt
  • einen Hund mit nimmt oder dort laufen lässt
  • einem Hund ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit der vorgeschriebenen !!!Kennzeichnung nicht anlegt
  • einen gefährlichen Hund ausbildet
  • einen Hund ohne die erforderliche Erlaubnis hält
  • die Bescheinigung über die Antragstellung nicht mitführt oder aushändigt
  • einen gefährlichen Hund nicht so hält, dass er das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen der Hundehalterin !!!oder des Hundehalters verlassen kann
  • einen gefährlichen Hund durch eine Person führen lässt, die keine Bescheinigung besitzt
  • einen gefährlichen Hund nicht angeleint oder nicht an einer geeigneten Leine führt
  • einem gefährlichen Hund keinen das Beißen verhindernden Maulkorb anlegt
  • einem gefährlichen Hund kein leuchtend hellblaues Halsband anlegt
  • die Erlaubnis oder die Befreiung nicht mitführt oder aushändigt
  • die Bescheinigung, die Erlaubnis oder die Befreiung nicht mitführt oder aushändigt
  • gefährliche Hunde züchtet
  • nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung eines Hundes, der nach § 12 Abs. 1 nicht zur Zucht eingesetzt werden darf, !!!nicht erfolgt
  • eine Mitteilungspflicht nicht erfüllt.

Bußgelder in Schleswig-Holstein – auf der Insel Sylt

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.Angaben ohne Gewähr

Quelle Gemeinde Sylt

Quelle Gefahrhundegesetz – GefHG Schleswig Holstein

Ordnungsamt auf der Insel Sylt

Sie haben weitere Fragen zu Anleinpflicht für Hunde usw. auf Sylt? – dann wenden Sie sich bitte an das nachfolgende Sylter Ordnungsamt.Ordnungsamt Gemeinde Sylt
Umweltabteilung
Bahnweg 20-22
25980 Westerland/ SyltTel. 04651/ 851-501Quelle Gemeinde Sylt

Alle Angaben ohne Gewähr 

Interessante Infos rund um den Urlaub mit Hund auf der Insel Sylt

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Hunderatgeber – Urlaub mit Hund

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