Beißvorfälle mit Hunden

Beißvorfälle mit Hunden

Wird eine Person oder ein anderes Tier, durch das Verhalten eines Hundes geschädigt, sollte das beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt gemeldet werden.
Das Ordnungsamt wird gegebenenfalls den Hundebesitzer des beißenden Hundes auffordern, den Hund vom Tierarzt des zuständigen Veterinäramtes begutachten zu lassen.

Wie melde ich einen Beissvorfall mit Hund?

Die Meldung des Beissvorfalles, beim Ordnungsamt der jeweiligen Stadt, muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Diese Meldung darf nicht anonym sein.
Sehr wichtig ist es Zeugen eines solchen Vorfalls zu benennen.Da es in vielen Fällen zu einer vom Ordnungsamt angeordneten Begutachtung des beißenden Hundes durch den Tierarzt des zuständigen Veterinäramtes oder aber auch zu rechtlichen Streitigkeiten kommt, ist diese Form der Beweissicherung sehr zu empfehlen.
Diese Form der Meldung eines Beissvorfalles mit Hund/Hunden ist notwendig um einfach dahin gesagte Verdächtigungen von wirklichen Anzeigen unterscheiden zu können.Die Ämter der jeweiligen Städte finden Sie ….hier

Eine Meldung über einen Beissvorfall muss enthalten:

Angaben zu Ihrer Person

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • TelefonnummerWas ist wann und wo passiert?
  • Schilderung des Beissvorfalles (Ablauf oder Hergang) !!!Wichtig sind auch Angaben
  • zum Ort
  • zum Datum
  • zur Uhrzeit des Beissvorfalles.Wer ist verantwortlich?
  • Namen, Vornamen
  • Anschrift des für den Vorfall Verantwortlichen.Zeugen?
  • Gibt es Zeugen für den Beissvorfall

  • deren Namen, Vornamen
  • Adresse

Eine eventuell schon vorhandene Zeugenaussage können Sie der Meldung des Beissvorfalles ebenfalls beifügen. Betroffenes Tier/Betroffene Tiere?
Geben Sie an

  • Anzahl des Tieres/der Tiere.
  • Art des Tieres/der Tiere.Beweismittel?

Neben den Zeugenaussagen sind etwa Fotos ein Beweismittel.
Legen Sie Bilder bei, die es vom Vorfall selbst gibt, oder die nach dem Vorfall aufgenommen wurden.
Hilfreich sind auch ärztliche Gutachten über eventuelle Verletzungen durch den Vorfall.Warum eine Begutachtung?
Das Ziel der Begutachtung ist festzustellen, ob es sich bei dem Hund um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handelt.
Sind zwei Hunde an dem Beissvorfall beteiligt gewesen und es ist nicht sicher, welcher der beiden Hunde der Verursacher ist wird eine Begutachtung von dem zuständigen Ordnungsamt für beide Hunde angeordnet.Ablauf einer Begutachtung
Der Hund wird bei einer angeordneten Begutachtung zunächst zu Hause überprüft. Der Hundebesitzer hat dabei auch Gelegenheit, den Zwischenfall aus seiner Sicht zu schildern.
Bei einem anschließenden Spaziergang in gewohnter Umgebung wird das Verhalten des Hundes beobachtet.
Sind am Ende der Begutachtung noch Fragen offen bleiben, werden Hund und Hundebesitzer zu einem Verhaltenstest geladen.Ergebnis und mögliche Folgen für die Hundehaltung
Ergibt die Begutachtung das der Hund nun als gefährlich einzustufen ist, so gelten für den Hund von da an die Regelungen des Landeshundegesetzes.

Die

Landeshundegesetze der Bundesländer

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