Hunderegister

Hunderegister

Im Hunderegister müssen Hundehalter und Hundehalterinnen in einigen Bundesländern, wie z.B. in Niedersachsen und Hamburg, ihren Hund seit 2013 anmelden. Die in dem zentralen Register gespeicherten Daten bestimmen sich nach dem Hundegesetz des jeweiligen Bundesland.

Das Hunde-Register dient dazu:
– einen Hund zu identifizieren,
– den Hundehalter oder die Hundehalterin zu ermitteln.
– Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Alter und Geschlecht zu gewinnen.

Erforderliche Angaben und Unterlagen zur Anmeldung eines Hunde im Hunderegister:

– Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung
– Mikrochip-Nummer (die 15-stellige Transpondernummer des Micro-Chip, den ein Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Diese Nummer finden Sie z.B. in Ihrem EU-Heimtierausweis. Sollte Sie diese nicht „griffbereit“ haben fragen Sie Ihren Tierarzt der den Hundechip eingesetzt hat nach der Nummer.)
– Bescheinigung Ihres Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
– Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum Ihres Hundes
– Geld für die Gebühren

Hunderegister Niedersachsen

Das zentrale Hunde-Register Niedersachsen wird von der GovConnect GmbH aufgrund Beleihung geführt.
Sie können sich auf der Webseite ein Halterkonto anlegen und jeden Hund für eine Gebühr von je 17,26 € (inkl. MwSt) unter hunderegister-nds anmelden.
Alternativ können Sie sich auch per Formular oder telefonisch unter
0441 390 10 400
(werktäglich von Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Ihren Hund oder Ihre Hunde für eine Gebühr von 27,97 € (inkl. MwSt) anmelden.

Nach der Registrierung Ihres Hundes erhalten Sie eine Rechnung, auf dem die zu zahlende Gebühr angegeben ist. Sofern Sie die Gebühr noch nicht per PayPal entrichtet haben, können Sie per Überweisung (Bankdaten finden Sie auf der Rechnung) oder nachträglich über den PayPal-QR-Code zahlen.

Legen Sie sich  die 15-stellige Transpondernummer des Hunde-Chips bereit.

Die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen finden Sie hier

Informationen zur Hundesteuer in den niedersächsischen Städten finden Sie hier

Hunderegister Hamburg

Anmeldung beim Hunderegister
Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalter/innen ihren Hund beim Hunderegister Hamburg anmelden.
Voraussetzung für die Anmeldung sind eine Hunde-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckung 1 Mio. bei maximal 500 € Selbstbeteiligung) und ein fälschungsicherer Mikrochip, der dem Hund eingesetzt wurde.

Die Anmeldung im Hunderegister können Sie an folgenden Stellen erledigen:
– im Internet, unter Hamburg Service Hunderegister 
– in den Kundenzentren der Bezirksämter,
– in dem für Sie zuständigen Verbraucherschutzamt oder
– bei einem anerkannten Sachverständigen
(in Kombination mit der Gehorsamsprüfung zur Befreiung von der Anleinpflicht)

Die Anmeldung beim Hunderegister ist zugleich die Anmeldung zur Hundesteuer.
Ausnahme – Wenn Sie eine Ermäßigung oder einen Erlass der Hundesteuer möchten, müssen Sie sich zusätzlich an die für Sie zuständige Hundesteuerstelle wenden.

Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen, die Selbstbeteiligung darf maximal 500 Euro hoch sein.

Die Anmeldung Ihres Hund muss nicht durch Sie persönlich erfolgen, sondern Sie können dies auch durch eine andere Person erledigen lassen. Vergessen Sie dann aber nicht dieser Person zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine entsprechende schriftliche Vollmacht mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss auch Ihren Personalausweis mitbringen um sich ausweisen zu können.

Gebühren – Anmeldung Hunderegister
z. Zt. 28 Euro bei Anmeldung im Kundenzentrum, Verbraucherschutzamt oder bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe Hinweis)

z. Zt. 14 Euro bei Anmeldung im Internet über das HamburgGateway

Hundesteuer in Hamburg Teil 1 finden Sie hier

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