Hundesteuer Aachen

Hundesteuer Aachen

Teil 1

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Aachen Gewünschtes einfach anklicken:

Hundesteueramt in Aachen

Bezirksamt Haaren-BA 3

Vorzimmer und Hundesteuerangelegenheiten Adresse
Germanusstraße 32-34
52080 AachenTelefon: 0241 432-8301
Fax:        0241 432-8399
Öffnungszeiten/Sprechzeiten Montag             08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag          08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr
Freitag             08:00 – 12:00 Uhr
und nach telefonischer Terminvereinbarung

Zuständige Stellen in den weiteren Bezirken in Aachen

finden Sie …hier

Höhe der Hundesteuer in Aachen

Die Steuer richtet sich nach der Anzahl und der Art der gehaltenen Hunde.
Sie beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
für jeden gehaltenen Hund in Aachen 120 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund in Aachen 144 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Aachen 156 Euro im JahrGefährliche Hunde
Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich für das Halten gefährlicher Hunde oder
Hunde bestimmter Rassen ab einem Alter von 6 Monaten , wenn
für jeden gehaltenen Hund in Aachen 720 Euro im Jahr
für den 2. Hund, je Hund in Aachen 960 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund in Aachen 1.152 Euro im JahrSoweit für Hunde nach Abs. 3 und 4 eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz
zugelassen wird,kann auf Antrag ab dem ersten auf die Antragstellung folgenden Monats
die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatz nach Abs. 1 erfolgen.Gefährliche Hunde sind

  1. solche Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 Landeshundegesetz festgestellt worden ist
  2. entsprechend § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American StaffordshireTerrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen sind entsprechend § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz Hunde der Rassen Alano,American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Soweit für Hunde nach Abs. 3 und 4 eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz zugelassen wird,kann auf Antrag ab dem ersten auf die Antragstellung folgenden Monats die Festsetzung der Steuer mit dem Steuersatz nach Abs. 1 erfolgen.
Für Hunde nach Abs. 3 und 4 finden § 3a und § 4 keine Anwendung.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Aachen

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird jährlich am 01.07. und bei Festsetzungen nach dem 01.07. innerhalb eines Monats nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides fällig.
Bis zum Zugehen eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zum Fälligkeitstermin 01.07. weiter zu entrichten.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des folgenden Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 1 Abs.3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde / Stadt beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Hundesteuermarke in Aachen

Die Stadt Aachen übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die
Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Der Hund muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes des Hundehalters/ der Hundehalterin die sichtbar befestigte, gültige Steuermarke tragen.
Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen.
Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Aachen die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Aachen zurückzugeben.

Ersatz Hundesteuermarke in Aachen

Bei einem Verlust der gültigen Steuermarke ist vom Hundehalter/ von der Hundehalterin eine neue Steuermarke zu beantragen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an den -Fachbereich Steuern und Kasse- Aachen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Aachen
Hierzu wurden leider keine Angaben gefunden.

Anmeldung der Hunde in Aachen

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.

Wenn der Hundehalter die Frist für die Anmeldung eines Hundes nach § 8 Abs. 1 nicht wahrt, wird ein Zuschlag von 10 v.H. auf die Steuer erhoben, die auf die Zeit vom Beginn der Steuerpflicht bis zum Ablauf des Monats der Anmeldung bzw. der Festsetzung von Amts wegen entfällt.
Dies gilt nicht, wenn das Versäumnis entschuldbar erscheint.

Abmeldung der Hunde in Aachen

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert
oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen
ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.

Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt
-Fachbereich Steuern und Kasse- zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Ummeldung der Hunde in Aachen

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Aachen

finden Sie zum down loaden im Internet auf
www.aachen.de Formular zur

Hundeanmeldung – Aachen

(pdf) …hier

Formular zur

Hundeabmeldung – Aachen

(pdf) …hier

Onlineformulare An- und Abmeldung für Hunde

in Aachen …hier

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Aachen

Zur Anmeldung der Hunde in Aachen
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des
Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über
die besondere Ausbildung des HundesZur Abmeldung der Hunde in Aachen
Hundesteuermarke schriftliche Abmeldung Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Quelle Stadt Aachen

Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Aachen
finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in Aachen Teil 2

finden Sie …hier

Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland

finden Sie …hier