Hundesteuer Bochum

Hundesteuer Bochum

Teil 1

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Bochum Gewünschtes einfach anklicken:

Allgemeine Hundesteuerpflicht in Bochum

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen,
wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fundbüro der Stadt gemeldet und beim Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V., Bochum, Kleinherbeder Str. 23, abgegeben worden ist.
Die Meldung wird durch die Mitteilung des Tierschutzvereins ersetzt.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer Gemeinde der  Bundesrepublik
Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit  ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, die Verwahrung oder  die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Hundesteueramt in Bochum

Kämmerei, Kassen- und Steueramt in Bochum
Rathaus Bochum
Adresse
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
Die Ansprechpartner rund um die Hundesteuer im Hundesteueramt in Bochum
erreichen Sie unter
Telefon: 0234/ 910-39 85

Buchstabe

A – Ka

Telefon: 0234 / 910-22 39
Buchstabe

Kb – Ri

Telefon: 0234/ 910-22 38
Buchstabe

Rj – Z

Telefax: 0234 / 910-79 79 00

Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt Bochum
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag  8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8.00 – 18.00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Bochum

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam nur
ein Hund gehalten wird

156,00 Euro, pro Jahr

zwei Hunde gehalten werden 180,00 Euro, pro Jahr je Hund,
drei oder mehr Hunde gehalten werden 204,00 Euro, pro Jahr je Hund.
Hunde, für die Steuerfreiheit nach § 3 besteht oder Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 5 gewährt wird, werden mitgezählt.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Bochum

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt – für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
Die Steuer wird am 15. Februar und am 15. August jeweils mit der Hälfte des  Jahresbetrages fällig. Nachzahlungen werden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Festsetzungsbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Wer einen bereits in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu  entrichtende Steuer verlangen.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.

Hundesteuermarke in Bochum

Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Eine Ausnahme für die Tragepflicht einer Hundesteuermarke besteht für Jagdhunde während des jagdlichen Einsatzes.

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Ersatz Hundesteuermarke in Bochum

Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Bochum
Die Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke beträgt in Bochum z. Zt. 4,40 Euro. Angaben ohne Gewähr

Anmeldung der Hunde in Bochum

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt anzumelden.
In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist, und in den Fällen des § 7 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen.

Abmeldung der Hunde in Bochum

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben.
Im Falle der  Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name  und die Anschrift dieser Person anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein Nachweis beizubringen. Bei rückwirkender Abmeldung

ist ein entsprechender Nachweis
(tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, Tierübereignungsvertrag oder ähnliches) erforderlich.

Ansonsten erfolgt eine Abmeldung zum nächstmöglichen Termin (Monatsende).

Ummeldung der Hunde in Bochum

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeidne unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bochum

Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung zum down loaden, finden Sie auf
www.bochum.deDie Formulare zur Hundeabmeldung müssen ausgedruckt werden,
da diese zusammen mit der Hundemarke und gegebenenfalls mit einem Nachweis
an die Stadt Bochum, Amt für Finanzsteuerung, zu senden sind.Das Onlineformular zur

Anmeldung einen Hundes in Bochum

finden Sie …hier

Das Onlineformular zur

Abmeldung einen Hundes in Bochum

finden Sie …hier

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Bochum

Zur Anmeldung der Hunde in Bochum
ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von
laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw.
des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie
Nachweise über die besondere Ausbildung des HundesZur Abmeldung der Hunde in Bochum
Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig.Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.Bitte beachten Sie das diese Unterlagen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können.

Quelle Stadt Bochum
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Bochum

finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in Bochum Teil 2

finden Sie …hier