Hundesteuer Hamburg

Hundesteuer Hamburg

Wichtige Informationen zur Hundesteuer in Hamburg

für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Hamburg Gewünschtes einfach anklicken:

Hundesteuer in der Hansestadt Hamburg

Hundesteueramt in der Hansestadt Hamburg

Die jeweiligen Hundesteuerämter der Bezirke in Hamburg finden Sie ….hier

Höhe der Hundesteuer in der Hansestadt Hamburg

für jeden Hund 90 Euro im Jahrgefährliche Hunde/Kampfhunde

für jeden gefährlichen Hund/Kampfhund 600 Euro im JahrDas gilt nicht für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Absatz 1 des Hundegesetzes, die aus einem Tierheim im Sinne des § 9 a Satz 2 erworben werden, sofern es sich um auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gefundene Hunde oder um Hunde handelt, die auf Veranlassung der Freien und Hansestadt Hamburg im Tierheim untergebracht worden sind.

Höhe der Zwingersteuer in der Hansestadt Hamburg

Werden mehr als zwei Zuchthunde gehalten, die in das Zucht- oder Stammbuch eines von der Steuerbehörde anerkannten Verbandes oder Vereins eingetragen sind, so sind der dritte und die weiteren Zuchthunde auf Antrag steuerfrei, wenn mindestens eine Hündin zu Zuchtzwecken gehalten wird.
Dies gilt nicht für das Züchten von gefährlichen Hunden im Sinne von § 6 Absatz 2 .

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in der Hansestadt Hamburg

Die Steuer wird für das Kalenderjahr erhoben.
Sie wird am 15. Februar und am 15.August mit je der Hälfte ihres Jahresbetrages fällig und ist ohne besondere Aufforderung zu entrichten.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe eines Kalenderhalbjahres, so wird der erste Teilbetrag am 15. des Monats fällig, mit dem die Steuerpflicht begonnen hat.
Ein schriftlicher Steuerbescheid ist nicht erforderlich.

Wer einen Hund erwirbt oder einführt, für den im Inland eine Steuer entrichtet ist, oder anstelle eines abgeschafften Hundes einen anderen erwirbt, kann gegen Vorlage der Steuerquittung die anteilige Anrechnung der bereits entrichteten Steuer verlangen.
Die Steuer für von auswärts mitgebrachte Hunde ist auf Antrag gegen Rückgabe des Steuerzeichens zu erstatten, wenn der Halter seinen Wohnsitz nicht in Hamburg hat und der Hund nur vorübergehend bis zu 45 Tagen im Kalenderjahr in Hamburg gehalten wird.
Das Gleiche gilt für einen zur Ausfuhr in das Ausland aus einem anderen Ort eingeführten Hund, wenn der Nachweis erbracht wird, dass dieser innerhalb 45 Tagen nach der Einfuhr in das Ausland ausgeführt worden ist.

Hunde, für die im Inland bereits eine Steuer entrichtet worden ist und die sich vorübergehend – bis zu vier Monaten – nachweisbar zu Ausbildungszwecken in Hamburg befinden, sind auf Antrag steuerfrei.
Die Steuerpflicht beginnt nach Ablauf des Monats, in dem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat.

Sie erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft, abhanden gekommen oder gestorben ist.
Die Steuerpflicht für neu erworbene oder aus einem anderen Ort eingeführte, über drei Monate alte Hunde beginnt nach Ablauf des Monats des Erwerbs oder der Einführung.

Für zugelaufene oder gefundene, über drei Monate alte Hunde beginnt die Steuerpflicht nach Ablauf des Monats, in dem der Hund zugelaufen ist oder der Finder den Hund an sich genommen hat.
Wird der Hund innerhalb zweier Wochen nach Beginn der Steuerpflicht an den Empfangsberechtigen zurückgegeben oder an das Fundbüro abgeliefert, so wird die Steuer nicht erhoben.

Steuerzeichen/Hundesteuermarke in der Hansestadt Hamburg

Die Hansestadt Hamburg übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund ein Steuerzeichen/eine Hundesteuermarke.
Das Steuerzeichen/die Hundesteuermarke wird bei der Anmeldung kostenlos ausgehändigt.
Jeder Hund hat ein gültiges Steuerzeichen/Hundesteuermarke sichtbar zu tragen, in der Hansestadt Hamburg
Das Steuerzeichen/die Hundesteuermarke muss bei der Abmeldung der Hansestadt Hamburg zurückgegeben werden.
Das Steuerzeichen darf vom Hundehalter nur für einen von ihm angemeldeten Hund verwendet werden.

Der Hundehalter ist bei Abschaffung oder Tod des Hundes berechtigt, das Steuerzeichen für einen anderen von ihm gehaltenen Hund zu verwenden, wenn die Steuerpflicht für diesen erst nach Fortfall der Steuerpflicht für den bisher gehaltenen Hund eingetreten ist.
Die sich aus diesen Vorschriften ergebenden Rechte des Hundehalters gehen nach dessen Ableben auf die Erben über.
Der Erbfolge steht ein sonstiger Erwerb von Todes wegen oder die Fortsetzung einer Gütergemeinschaft durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gleich.

Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Hamburg

Bei Verlust der gültigen Hundesteuermarke wird dem Hundehalter eine neue Hundesteuermarke gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Hundesteueramt in der Stadt Hamburg
(per Fax, Email oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden

Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in der Hansestadt Hamburg

Dazu wurden leider keine Angaben gefunden.

Hunderegister in der Hansestadt Hamburg

Nach dem Hamburger Hundegesetz müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hund beim Hunderegister anmelden. Weitere Informationen zum Hunderegister finden Sie ….hier

Anmeldung beim Hunderegister in Hamburg  ….hier

Anmeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

Jeder Hund ist innerhalb zweier Wochen, nachdem er erworben oder eingeführt ist, bei der Steuerbehörde anzumelden.

Junghunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als erworben.
Zugelaufene oder gefundene Hunde gelten als erworben, wenn sie nicht binnen einer Woche dem Eigentümer oder dem Fundbüro übergeben werden.
Bei der Anmeldung sind Angaben über die Rassenzugehörigkeit des Hundes und die Gefährlichkeit im Sinne von § 6 Absatz 2 zu machen.
Bei der Anmeldung sollen Name und Anschrift des bisherigen Halters oder des Erwerbers angegeben werden.

Abmeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, schriftlich abzumelden.

Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Hansestadt Hamburg zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Hamburg

Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum downloaden auf
www.hamburg.de

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

Zur Anmeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mikrochip-Nummer des Hundes
  • Bescheinigung des Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
  • Rasse, Größe (Schulterhöhe), Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Geld für die Gebühren
  • Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Züchters, von dem Sie den Hund erworben haben
  • wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, !!!bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit; !!!die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen !!!und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können
  • ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender !!!Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie !!!Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung der Hunde in der Hansestadt Hamburg

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
  • Hundesteuermarke, möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes
  • wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint, !!!bringen Sie bitte zusätzlich eine Vollmacht mit; !!!die Vollmacht muss die Unterschrift des Antragstellers tragen !!!und der Bevollmächtigte muss sich selbst ebenfalls ausweisen können

Über diese Stellen können Sie Ihren Hund, Ihre Hunde in der Hansestadt Hamburg anmelden:

Im Internet unter:

www.gateway.hamburg.de Gebühren
Die Gebühren für die Anmeldung eines Hundes über das Internet betragen in der Hansestadt Hamburg zur Zeit 10 Euro.

Im Hamburger Kundenzentrum (der Bezirksverwaltung)

Gebühren
Die Anmeldegebühr für einen Hund im Hamburger Kundenzentrum beträgt zur Zeit 20 Euro.

Im Verbraucherschutzamt der Hansestadt Hamburg

Gebühren
Die Anmeldegebühr für einen Hund im Verbraucherschutzamt der Hansestadt Hamburg beträgt zur Zeit 20 Euro.

Bei einem Sachverständigen der Hansestadt Hamburg


Gebühren
Die Anmeldegebühr für einen Hund bei einem Sachverständigen der Hansestadt Hamburg beträgt zur Zeit 20 Euro.Diese Gebühr kann um die Hälfte reduziert werden, wenn Sie aus sozialen Gründen ganz oder teilweise gemäß § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz von der Hundesteuer befreit sind.
Wenn Sie eine Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen wollen, bringen Sie bitte bei der Anmeldung den aktuellen Bescheid der Hundesteuerstelle mit.

Gebühren in der Hansestadt Hamburg rund um den Hund

Anmeldung eines Hundes in der Hansestadt Hamburg bei dem Hamburger Kundenzentrum, im Verbraucherschutzamt Hamburg oder bei einem Hundesachverständigen beträgt zur Zeit
20 Euro.Die Gebühren für die Anmeldung eines Hundes über das Internet betragen in der Hansestadt Hamburg zur Zeit 10 Euro.

Eine Änderungsmeldung (Wechsel d. Haftpflichtversicherers oder Umzug) im Verbraucherschutzamt beträgt zur Zeit 6 Euro.

Eine Änderungsmeldung (Wechsel d. Haftpflichtversicherers oder Umzug) im Internet über das Hamburg Gateway beträgt dann 3 Euro. Angaben ohne Gewähr

Hundesteuer in Hamburg Teil 2 

finden Sie ….hier

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Hamburg

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Die

Übersicht der Themen von A – Z auf Hundeinfoportal

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