Hundesteuer Erlangen Teil2

Hundesteuer Erlangen Teil2

Wichtige Informationen zur Hundesteuer für Hundehalter aus Erlangen gewünschtes bitte anklicken:

Allgemeine Voraussetzungen für Hundesteuerbefreiung in Erlangen


Maßgebend für die Steuerbefreiung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg oder ändern sie sich, so ist dies innerhalb von vierzehn Tagen der Stadtkämmerei anzuzeigen.Über die Steuervergünstigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Die Steuervergünstigung gilt nur für den Eigentümer und den Halter, für den sie beantragt und bewilligt worden ist.

Steueranrechnung in Erlangen


Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.

Hundesteuerfreiheit in Erlangen

Steuerfrei ist das halten von Hunden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen oder zum
Einkommenserwerb oder aus festgestellten gesundheitlichen Gründen notwendig sind.

Ordnungswidrigkeiten in Erlangen

Hundesteuersatzung
Ordnungswidrig handelt nach Artikel 16 KAG, wer als steuerpflichtiger Hundehalter seinen

Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne befestigte
Steuermarke umherlaufen lässt. Quelle Stadt Erlangen

Angaben ohne Gewähr

Die Hundesteuersatzung der Stadt Erlangen

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Infos zur

Hundesteuer in Erlangen

Teil 1
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