Hundesteuer Erlangen

Hundesteuer Erlangen

Teil 1

Wichtige Informationen zur Hundesteuer für Hundehalter aus Erlangen gewünschtes bitte anklicken:

Hundesteueramt in Erlangen

StadtkämmereiAdresse
Nägelsbachstraße 40
91052 ErlangenAnsprechpartner/-innen Hundesteuer in der Stadt Erlangen
Telefon
09131/ 86-2319Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt der Stadt Erlangen

Montag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8.00 – 14.00 Uhr

Höhe der Hundesteuer in Erlangen

Die Steuer beträgt
für jeden 1. Hund

96 Euro

, im Jahr
für jeden weiteren gehaltenen Hund beträgt die Steuer

132 Euro

, im JahrHunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.

In den Fällen des § 8 Abs. 2 und 3 wird die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht im
Kalenderjahr entsprechenden monatlichen Teilbetrag festgesetzt.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Erlangen

Die Steuerschuld wird erstmals einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheides, dann jeweils am 01. Februar des Jahres fällig. Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres. Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar 4 Monate alt oder wird ein über 4 Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sind. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Tritt an die Stelle

eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.

Züchtersteuer in Erlangen

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 bleibt unberührt.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die
Hälfte des Steuersatzes nach § 4, pro Züchter jedoch höchstens den doppelten Betrag
nach § 4 Abs. 1 Satz 1.

Hundesteuermarke in Erlangen

Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird ein Hundezeichen ausgegeben.

Der steuerpflichtige Hundehalter darf den Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines
umfriedeten Grundbesitzes nur mit der üblicherweise am Halsband befestigten jeweiligen
Steuermarke umherlaufen lassen.

Ersatz Hundesteuermarke in Erlangen

Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird der Hundehalterin oder dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an die Stadtkämmerei der Stadt Erlangen (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden für die Aufnahme der Verlustmeldung der Hundesteuermarke

  • Hundesteuerbescheid
  • Personalausweis

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Erlangen
Die Gebühr für die Ersatz Hundesteuermarke beträgt z. Zt. 2,50 Euro in Erlangen

Anmeldung der Hunde in Erlangen

Wer im Stadtgebiet Erlangen einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt Erlangen gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadtkämmerei anmelden.Bei der Anmeldung sind

  • Vorname, Name,
  • Geburtsdatum
  • Anschrift des Halters
  • Name und Anschrift des Vorbesitzers
  • Zeitpunkt der Inbesitznahme
  • und wenn hiervon abweichend Zeitpunkt der Verbringung nach Erlangen
  • Rasse
  • Farbe
  • Alter
  • Geschlecht
  • des Hundes anzugeben.Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes wird ein Hundezeichen ausgegeben.

    Abmeldung der Hunde in Erlangen

    Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat den Hund innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadtkämmerei abzumelden, wenn er ihn – veräußert – sonst abgeschafft hat – der Hund abhanden gekommen – der Hund abhanden eingegangen ist – der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen istBei der Abmeldung sind

    • Vorname, Name
    • Geburtsdatum
    • Anschrift des Halters
    • Personenkontonummer
    • Name und Anschrift des etwaigen neuen Besitzers
    • Zeitpunkt der Besitzaufgabe
    • oder des Wegzugs aus Erlangen
    • und die Nummer des Hundekennzeichens anzugeben
    • Für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.

    Ummeldung der Hunde in Erlangen

    Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen. Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) hat jeden Wohnsitzwechsel innerhalb von vierzehn Tagen der Stadtkämmerei mitzuteilen.

    Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Erlangen

    finden Sie zum down loaden im Internet auf www.erlangen.deDas

    Formular für die Hundeanmeldung in Erlangen

    finden Sie ….hier

    Das

    Formular für die Hundeabmeldung in Erlangen

    finden Sie ….hier

    Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Erlangen

    Zur Anmeldung der Hunde in Erlangen
    Personalausweis
    Bei Zuzug die Abmeldung des Hundes in dem bisherigen Wohnort
    Kauf-, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag vom Tierheim, Herkunftsnachweis des Hundes
    Impfpass des Hundesggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.Zur Abmeldung der Hunde in Erlangen
    Hundesteuermarke
    schriftliche Abmeldung
    den Steuerbescheid
    Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

    Diese Unterlagen können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Quelle Stadt Erlangen

    Angaben ohne Gewähr

    Die

    Hundesteuersatzung der Stadt Erlangen

    finden Sie …hier

    Infos zur

    Hundesteuer in Erlangen

    Teil 2
    finden Sie …hier