Hundesteuer Köln – Teil 1

Hundesteuer in Köln

Teil 1

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Köln gewünschtes bitte anklicken:

Hundesteueramt in Köln

Kassen- und Steueramt in KölnDienstgebäude
Adresse
Athener Ring 4
(Stadthaus Chorweiler)
50765 KölnPostanschrift
Kassen- und Steueramt in Köln
Postfach 10 35 51
50475 KölnTelefon
0221 / 221-21760
Fax
0221 / 221-25130

Öffnungszeiten/Sprechzeiten Hundesteueramt in Köln

Montag !!!!!!!!!!8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag !!!!!!!!8.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch!!!!!!!!8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag!!!!!8.00 – 16.00 Uhr
Freitag!!!!!!!!!!!8.00 – 12.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung

Verkehrsanbindungen an das Kassen- und Steueramt in Köln

Haltestelle: Chorweiler Stadtbahn-Linie: 15 Bus-Linien: 120, 121, 122, 125, 126 und 127
S-Bahn-Linie: S 11

Höhe der Hundesteuer in Köln

für jeden gehaltenden Hund in Köln 156 Euro im Jahr.

Fälligkeit und Festsetzung der Hundesteuer in Köln

Die zu entrichtende Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt.
Die Festsetzung gilt bis zur Erteilung eines geänderten Steuerbescheides.Die Steuer wird halbjährlich am 01. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 01. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages
fällig.Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten.
Bei der erstmaligen Festsetzung ist die Steuer für das laufende Halbjahr innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides zu entrichten, wenn der Bescheid weniger als einen Monat vor dem Fälligkeitszeitpunkt nach Satz 1 oder wenn er nach diesem Zeitpunkt bekannt gegeben wird.
Das gleiche ist der Fall, wenn die Steuer für Erhebungszeiträume vor dem laufenden Halbjahr festgesetzt wird.
Wer einen bereits in einer anderen Gemeinde versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder verstorbenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich gezahlten, nicht erstatteten Steuer auf die für den selben Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.
Soweit die Steuerpflicht nicht für ein volles Kalenderjahr besteht, beträgt die Steuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrages.
Für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches – Sozialhilfe – wird die Steuer auf Antrag auf 60,00 EUR jährlich ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. Der Antrag auf Steuerermäßigung ist innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits versteuerten Hunden innerhalb von vier Wochen nachdem der die Steuerermäßigung begründende Tatbestand eingetreten ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zu stellen.
Bei fristgerechter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des Monats an gewährt, in dem der Ermäßigungsgrund eingetreten ist.
Bei verspäteter Antragstellung wird die Steuerermäßigung vom Ersten des der Antragstellung folgenden Monats an gewährt. Sie gilt vorbehaltlich der Regelung des Abs. 3 Satz 2 für 12 Monate und wird auf Antrag bei Nachweis des Ermäßigungsgrundes jeweils um weitere 12 Monate verlängert.
Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von vier Wochen nach dem Wegfall dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzuzeigen. Die Steuer ist dann ab dem Ersten des Monats, der dem Wegfall folgt, wieder in voller Höhe zu erheben.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Bei Hunden, die dem Halter aus einem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund sechs Monate alt geworden ist.
In den Fällen des § 2 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Zeitraum von drei Monaten überschritten worden ist.
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund nachweislich
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Bei verspäteter Anzeige (§ 8 Abs.2) und fehlendem Nachweis über die Beendigung der Hundehaltung in Köln endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln eingeht.

Hundesteuermarke in Köln


Die Stadt Köln, Kassen- und Steueramt, übersendet für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke.
Die jeweils gültige Marke ist außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes von dem Hund sichtbar zu tragen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt Köln die gültige Hundemarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Andere Gegenstände, die der Hundemarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden.

Ersatz Hundesteuermarke in Köln

Bei Verlust der Hundemarke ist der Hundehalter verpflichtet, dies dem Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich mitzuteilen.
Er erhält in diesem Fall eine neue Hundemarke.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?

Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
Senden Sie eine schriftliche Mitteilung per Post an das Kassen- und Steueramt Köln und vergessen Sie nicht das Kassenzeichen anzugeben. Emails werden laut Mitteilung eines Hundebesitzers nicht akzeptiert.
Sie erhalten dann eine neue Hundemarke.Postanschrift
Kassen- und Steueramt in Köln
Postfach 10 35 51
50475 KölnBenötigt werden

Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Köln

Der Ersatz einer Hundesteuermarke in der Stadt Köln ist zur Zeit kostenlos.

Anmeldung der Hunde in Köln

Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund aus dem Wurf einer von ihm gehaltenen Hündin stammt – innerhalb von vier Wochen, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln anzumelden.

In den Fällen des § 2 Abs. 3 muss die Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von drei Monaten überschritten worden ist und in den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 4 innerhalb vier Wochen nach Zuzug erfolgen.
Bei der Anmeldung sind sämtliche im gemeinsamen Haushalt lebenden Haushaltsangehörigen anzugeben.
Die Anmeldepflicht nach Absatz 1 und 2 gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Abmeldung der Hunde in Köln

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von vier Wochen, nachdem er ihn veräußert
oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder gestorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt Köln weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt der Stadt Köln schriftlich abzumelden.

Mit der Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke bzw. Hundemarke an das
Kassen- und Steueramt der Stadt Köln zurückzugeben.
Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
Im Falle der Abgabe von Welpen bis zum Alter von sechs Monaten sind ebenfalls der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.

Die Abmeldepflicht nach Absatz 1 und 2 gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

Ummeldung der Hunde in Köln

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Köln

Alle erforderlichen Formulare können Sie sich im Internet herunterladen auf
www.stadt-koeln.deSchicken Sie diese bitte an folgende Adresse
Kassen und Steueramt
Stadthaus Chorweiler
Athener Ring 4
50765 Köln

Das Onlineformular zur Anmeldung einen Hundes in Köln finden Sie …hier

Das Onlineformular zur Abmeldung einen Hundes in Köln finden Sie …hier

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Köln

Zur Anmeldung der Hunde in Köln

Bei der Anmeldung des Hundes ist die Hunderasse anzugeben.
Bei Mischlingen sind mindestens zwei Hunderassen mitzuteilen.
Liegt eine Kreuzung mit einem gefährlichen Hund gemäß § 2 Abs. 3 vor, ist diese Hundegruppe immer anzugeben.

  • ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt !!!oder von laufender Grundsicherung im Alter und !!!bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. !!!des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie Nachweise über !!!die besondere Ausbildung des Hundes

Zur Abmeldung der Hunde in Köln

Hundesteuermarke
schriftliche Abmeldung
Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendig

Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet

Quelle Stadt Köln
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Köln

finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in Köln Teil 2

finden Sie …hier

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