Hundesteuer München – Teil 1

Hundesteuer in München

Teil 1

Wichtige Informationen zur Hundesteuer für Hundehalter aus München gewünschtes bitte anklicken:

Hundesteueramt in München

Kassen- und SteueramtAdresse
Herzog-Wilhelm-Str. 11
80331 MünchenTelefon
089/ 233-28118  (An- / Abmeldung und Befreiung Tierheimhund / Hundeführerschein)
089/ 233-23835  (Erlass und weitere Befreiung)
089/ 233-28311  (Erlass und weitere Befreiung)
Fax
089/ 233 239 24Öffnungszeiten/Sprechzeiten Kassen und Steueramt in München Telefonische Beratung:
Montag – Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!   8.30 bis 12.00 UhrPersönliche Beratung:
Montag bis Freitag:  8.30 bis 12.00 Uhr   !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! und nach Vereinbarung

Höhe der Hundesteuer in München

Für Zwecke der Besteuerung werden Hunde unterschieden in als gefährlich eingestufte Hunde und sonstige Hunde. Die Steuer beträgt
für den  1. Hund 100,00 Euro im Jahr
für jeden weiteren Hund 100,00 Euro im JahrDie Höhe der Hundesteuer für als gefährlich eingestufte Hunde beträgt
für jeden Hund 800,00 Euro im Jahr
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 (GVBl. S. 268) wird bei folgenden Rassen und Gruppen
von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
Amercian-Staffordshire-Terrier, Bandog, Pit-Bull,  Staffordshire-Bullterrier,  Tosa-InuBei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht durch eine entsprechende, vom Halter zu erbringende Bescheinigung des Kreisverwaltungsreferates – Abt. für Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

Alano,  American Bulldog,  Bullmastiff,  Bullterrier,  Cane Corso, Dog Argentino,  Dogue de Bordeaux,  Fila Brasileiro, Mastiff,  Mastin Espanol,  Mastino Napoletano,  Perro de Presa Canario (Dogo Canario),  Perro de Presa Mallorquin,  Rottweiler
Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als von § 1 Abs. 2 Nr. 1 erfassten Hunden.Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall
aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ergeben.

Fälligkeit der Hundesteuer in München

Die Hundesteuer wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Im Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.Die Steuerpflicht entsteht und beginnt

  • bei aufgenommenen Hunden mit Beginn des Folgemonats, in dem der Hund aufgenommen worden ist;
  • bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, mit Beginn !!!des Folgemonats, in dem der Hund vier Monate alt geworden ist;
  • bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde mit Beginn des auf den Zuzug folgenden !!!Kalendermonats.
  • Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres von demselben !!!Hundehalter bereits nachweislich in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, !!!so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu !!!zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet;
  • im Übrigen mit Beginn des Folgemonats, in dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.Die Steuerpflicht endet
  • bei Wegzug eines Hundehalters aus der Landeshauptstadt München mit Ablauf des Kalendermonats, !!!in den der Wegzug fällt;
  • im Übrigen mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft !!!wird, abhanden kommt oder verendet. !!!Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei !!!demselben Halter ein anderer Hund, der kein Kampfhund nach § 1 Abs. 2 iist, so entsteht für das !!!laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht.

Soweit die Haltung von Hunden überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit des Halters unerlässlich ist oder ausschließlich der Erfüllung öffentlicher oder gemeinnütziger Aufgaben dient, besteht keine Steuerpflicht.Der Hundehalter ist verpflichtet, diese Voraussetzungen in einem Antrag auf Freistellung von der Steuerpflicht bei der Landeshauptstadt München – Kassen und Steueramt – nachzuweisen. § 6 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

Hundesteuerkennzeichen, (Steuermarke) in München

Die Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – übersendet mit dem Steuerbescheid, dem Bescheid über die Steuerbefreiung oder dem Bescheid über die Nichtfestsetzung einer Hundesteuer für jeden Hund ein Hundesteuerkennzeichen (Steuermarke).
Das Hundesteuerkennzeichen ist Eigentum der Landeshauptstadt München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben.
Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der befestigten Steuermarke um herlaufen lassen.

Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren der Landeshauptstadt München von der Anlegepflicht befreit.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Landeshauptstadt München die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Das Hundesteuerkennzeichen ist Eigentum der Landeshauptstadt München und ist bei der Abmeldung zurückzugeben.

Ersatz Hundesteuerkennzeichen, (Steuermarke) München

Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.

Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Kassen- und Steueramt in München
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt. Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in München

Die Gebühr der Ersatzsteuermarke in München beträgt z. Zt. 5 Euro.
Diese Information haben wir von Frau Daniela M. aus München bekommen. Angaben ohne Gewähr

Anmeldung der Hunde in München<7h3>
Ein Hundehalter ist verpflichtet,
  1. jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder
  2. in Fällen des § 3 Abs. 2 Buchstabe b) innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate !!!alt geworden ist oder
  3. in den Fällen des § 3 Abs. 2 Buchstabe c) innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug oder
  4. den Wegfall der Steuerbefreiungsvoraussetzungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall bei der !!!Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – unter Angabe von Name und Anschrift des !!!Halters, gegebenenfalls des Vorbesitzers, Zeitpunkt der Inbesitznahme sowie Rasse, Alter und !!!Geschlecht des Hundes anzumelden.Sie können Ihren Hund/Hunde auch online in München anmelden.

Alternativ können Sie das vorgedruckte Anmeldeformular am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und per Post oder Telefax  089/ 233 239 24 senden an dieLandeshauptstadt München

Stadtkämmerei
Kassen- und Steueramt
Postfach 20
80019 München

oder Sie melden den Hund telefonisch 089/ 233-28118 an.

Abmeldung der Hunde in München

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem ihm der Hund abhanden gekommen oder verendet ist oder der Halter aus der Landeshauptstadt München weggezogen ist, beim Kassen- und Steueramt unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung abzumelden.

Ummeldung der Hunde in München

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in München

Formulare rund um den Hund und Kampfhund in München gibt es online auf www.muenchen.de.

Das Onlineformular zur Anmeldung einen Hundes in München finden Sie …hier

Das Onlineformular zur Abmeldung einen Hundes in München finden Sie …hier

Quelle Stadt München
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt München

finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in München Teil 2

finden Sie …hier

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