Hundesteuer Nürnberg

Hundesteuer Nürnberg

Teil 1

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Nürnberg Gewünschtes einfach anklicken:

Hundesteuer in Nürnberg

Das Halten eines über 4 Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Aufwandssteuer nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in Nürnberg.

Hundesteueramt in Nürnberg

Kassen- und Steueramt – HundesteuerAdresse
Theresienstraße 7
90403 NürnbergTelefon
0911/ 231-2453
Telefon
0911/ 231-55 80
Fax
0911/ 231-7380Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt in Nürnberg
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag !!!!!!!!!!!!!!!!!8.30 – 12.30 Uhr
oder nach TerminvereinbarungVerkehrsanbindung an das Hundesteueramt in Nürnberg U Bahn
U Bahn Station: Lorenzkirche
U Bahn Linien: 1, 11

Bus
Haltestelle: Rathaus
Bus Linien: 36, 46, 47

Höhe der Hundesteuer in Nürnberg

Die Steuer beträgt für
jeden Hund 132. – Euro, im Jahr.

Höhe der Hundesteuer für gefährliche Hunde

in Nürnberg

Für Kampfhunde im Sinn des § 5 beträgt die Steuer für
für jeden Kampfhund 1.056 Euro im Jahr, im Sinne des § 5 Abs. 1 bis 4 HStS.
für jeden Kampfhund   264 Euro im Jahr, im Sinne des § 5 Abs. 5 HStS,

Kampfhunde

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Entsprechend der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) in der jeweils geltenden Fassung wird bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:

  1. Pit-Bull;
  2. Bandog;
  3. American Staffordshire Terrier;
  4. Staffordshire Bullterrier;
  5. Tosa-Inu.

Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht
der Stadt für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:

  1. Alano;
  2. American Bulldog;
  3. Bullmastiff;
  4. Bullterrier;
  5. Cane Corso;
  6. Dog Argentino;
  7. Dogue de Bordeaux;
  8. Fila Brasileiro;
  9. Mastiff;
  10. Mastin Espanol;
  11. Mastino Napoletano;
  12. Perro de Presa Canario (Dogo Canario);
  13. Perro de Presa Mallorquin;
  14. Rottweiler.

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs.1 erfassten Hunden.
)Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner
Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.
Der erhöhte Steuersatz nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 entsteht mit Beginn des folgenden Kalendermonats, in dem die Stadt die Eigenschaft als Kampfhund festgestellt hat.

Bei Hunden nach Abs. 3 wird mit Ablauf des Kalendermonates, in dem durch die Stadt eine Bescheinigung (Negativzeugnis) ausgestellt wurde, die Steuer in Höhe des Steuersatzes nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 festgesetzt.
Für den Halter eines Hundes nach Abs. 5, der seinen Hund bis zum 31. Dezember 2014 zur Hundesteuer angemeldet hat, gilt noch bis zum 31. Dezember 2018 der Steuersatz nach §4 Abs. 1.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Nürnberg

Die Hundesteuer wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres fällig. Im
Übrigen wird die Steuer einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Steuerschuld entsteht am 1. Januar des Kalenderjahres.

Wird ein Hund erst nach dem 1. Januar vier Monate alt oder wird ein über vier Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet.

Züchtersteuer in Nürnberg

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter,
darunter eine Hündin, nachweislich zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der
Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Abs. 1 Nr. 7 bleibt unberührt.

Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 4 Abs. 1.
Die Züchtersteuer wird für alle zu Zuchtzwecken gehaltenen Hunde auf insgesamt höchstens 180 Euro festgesetzt.
Eine Hundehaltung zu Zuchtzwecken liegt regelmäßig nicht vor, wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren kein Hund mehr gezüchtet worden ist.

Hundesteuermarke in Nürnberg

Die Stadt gibt für jeden Hund ein Hundekennzeichen (Steuermarke) aus.
Das Hundekennzeichen ist Eigentum der Stadt und ist bei der Abmeldung des Hundes zurückzugeben.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der befestigten Steuermarke umherlaufen lassen.
Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd in den Jagdrevieren im Stadtgebiet von der Anlegepflicht befreit.
Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen.

Ersatz Hundesteuermarke in Nürnberg

Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Steuermarke wird auf Antrag eine neue Steuermarke ausgehändigt.Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?
Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Nürnberg (Abt. Hundesteuer)
(per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich.
Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)

Name und Anschrift des HaltersGebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Nürnberg
Leider wurden keine Angaben zur Gebühr der Ersatzsteuermarke in Nürnberg gefunden.

Anmeldung der Hunde in Nürnberg

Wer im Stadtgebiet einen über vier Monate alten, noch nicht bei der Stadt gemeldeten Hund hält, muss ihn innerhalb von vierzehn Tagen beim Steueramt
unter Angabe von

  • Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers
  • Zeitpunkt der Inbesitznahme
  • Rasse
  • Alter
  • und Geschlecht des Hundes

anmelden.

Abmeldung der Hunde in Nürnberg

Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb von vierzehn Tagen beim Steueramt abmelden, wenn er ihn

  • veräußert
  • oder sonst abgeschafft hat
  • wenn der Hund abhanden gekommen oder
  • eingegangen ist oder
  • wenn der Halter aus dem Stadtgebiet weggezogen ist.

Bei Besitzwechsel sind der Name und die Anschrift des neuen Besitzers anzugeben; für getötete oder verendete Hunde ist ein Tötungsnachweis vorzulegen.
Das Hundekennzeichen/die Hundesteuermarke ist der Stadt Nürnberg zurück zu geben.

Ummeldung der Hunde in Nürnberg

Jede Wohnungsänderung ist innerhalb von vierzehn Tagen dem Steueramt mitzuteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Nürnberg

Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung zum down loaden, finden Sie auf
www.nuernberg.de

Das Onlineformular zur

Anmeldung einen Hundes in Nürnberg

finden Sie …hier

Das Onlineformular zur

Abmeldung einen Hundes in Nürnberg

finden Sie …hier

Formular –

Antrag auf Hundesteuerermäßigung „Nürnberg Pass“

finden Sie …hier

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Nürnberg

Zur Anmeldung der Hunde in Nürnberg

  • Anmeldungsunterlagen/Formulare
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Namen und Wohnung des Halters und des Vorbesitzers
  • Namen und Wohnung des Vorbesitzers
  • Zeitpunkt der Inbesitznahme
  • Rasse
  • Alter
  • und Geschlecht des Hundes
  • Mikrochip-Nummer des Hundes
  • Bescheinigung des Haftpflichtversicherers über das Bestehen der Haftpflichtversicherung
  • ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder !!!von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des !!!Sozialgesetzbuches.
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie !!!Nachweise über die besondere Ausbildung des HundesZur Abmeldung der Hunde in Nürnberg
  • Personalausweis oder Reisepass
  • schriftliche Abmeldung
  • für die Abmeldung gegebenenfalls die Tötungsbescheinigung des Tierarztes
  • Hundesteuermarke
  • möglicherweise den letzten Hundesteuerbescheid des Steueramtes
    • Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zuviel gezahlte Beträge erstattet.Achtung, wichtig!!!
      Diese erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung/Abmeldung Ihres Hundes/Ihrer Hund können von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein.

      Quelle Stadt Nürnberg


      Angaben ohne Gewähr

      Die

      Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg

      finden Sie …hier

      Infos zur

      Hundesteuer in Nürnberg Teil 2

      finden Sie …hier

      Amtliches, Ämter rund um den Hund in Deutschland

      finden Sie …hier

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