Hundesteuer Stuttgart – Teil 1

Hundesteuer Stuttgart

Teil 1

Wichtige Informationen für Hundehalter zur Hundesteuer in Stuttgart Gewünschtes einfach anklicken:

Hundesteuer Stuttgart

Hundesteueramt in Stuttgart

Sachgebiet Hundesteuer
Adresse der Dienststelle
Schmale Straße 13
70173 StuttgartPostanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 StuttgartTelefon
Buchst A – K 0711/ 216-20660
Telefon
Buchst L – Z 0711/ 216-20659
Fax
0711/ 216-9520631Öffnungszeiten/Sprechzeiten im Hundesteueramt in Stuttgart
Montag – Donnerstag!!9.00 – 15.30 Uhr

Freitag !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!9.00 – 12.30 Uhr
Die Anfahrtsskizze zum Hundesteueramt in Stuttgart finden Sie …hier

Höhe der Hundesteuer in Stuttgart

Die Steuer im Kalenderjahr beträgt
für den 1. Hund 108 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund 216 Euro im Jahr
Werden neben Hunden gem. Abs. 1 noch andere Hunde gehalten (Satz 1), so gelten diese als „weitere Hunde“ i.S. Buchstabe b.

Hunde, für die nach § 6 eine Steuerbefreiung gewährt wird, bleiben bei der Berechnung der Anzahl der Hunde außer Betracht.

Hundesteuer für sog. gefährliche Hunde

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

  • 612 Euro für jeden (gefährlichen Hund/Kampfhunde) !!!von der Ortspolizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität !!!und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren i.S. von !!!§ 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum vom 3. August 2000, GBl. S. !!!574 (PolVO),
  • für jeden gefährlichen Hund i.S. von § 2 PolVO sowie für jeden Hund, der einer der folgenden Rassen angehört !!!sowie für Kreuzungen bis zur

1. Elterngeneration (Vater-/Muttertier) mit Hunden der folgenden Rassen:
American Staffordshire Terrier,  Bordeaux Dogge,  Bullmastiff, Bullterrier,  Dogo Argentino,  Fila Brasileiro,  Mastiff, Mastino Espanol,  Mastino Napoletano,  Pit Bull Terrier,  Staffordshire Bullterrier,
Tosa Inu.

Zwingersteuer in Stuttgart

Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 3 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind.
Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind.

Abs. 1 findet auf die in § 5 Abs. 1 genannten Hunderassen keine Anwendung.
Die Zwingersteuer für Zwinger i.S. von § 7 Abs. 1 beträgt 216 Euro im Jahr.
Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um 216 Euro.

Festsetzung und Fälligkeit der Hundesteuer in Stuttgart

Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben.
Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.
Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht.
Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.
In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen.

Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid.
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.
Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Zeitpunkt.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt.

Hundesteuermarke in Stuttgart

Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt, ausgegeben.
Die Hundesteuermarken bleiben – sofern keine kürzere Geltungsdauer vorgesehen ist – für die Dauer der Hundehaltung gültig.
Die Stadt Stuttgart kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben.

Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken.

Ersatz Hundesteuermarke in Stuttgart

Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr ausgehändigt.
Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke;
die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben.
Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben.

Ihr Hund hat die Hundemarke verloren?

Eine schriftliche Mitteilung hierüber ist an das Steueramt Stuttgart (per Fax, eMail oder Postkarte) unter Angabe des Kassenzeichens erforderlich. Sie erhalten in diesem Falle eine neue Hundemarke zugesandt.Benötigt werden
Angabe des Kassenzeichens (laut Steuerbescheid)
Name und Anschrift des Halters

Gebühr der Ersatz Hundesteuermarke in Stuttgart
Die Gebühr der Ersatzsteuermarke in Stuttgart beträgt z.ZT. 5 Euro. Angaben ohne Gewähr

Anmeldung der Hunde in Stuttgart

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat dem Steueramt der Stadt Stuttgart schriftlich anzuzeigen; dabei ist die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) anzugeben.
Für Hunde, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung bereits gemeldet sind, ist die Hunderasse (bei Kreuzungen ist die Rasse des Vater- und Muttertieres) innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung dem Steueramt der Stadt Stuttgart schriftlich mitzuteilen.

Abmeldung der Hunde in Stuttgart

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies dem Steueramt der Stadt Stuttgart innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 3 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird.
Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 3 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Ummeldung der Hunde in Stuttgart

Änderungen in der Anschrift oder des Namens bitte der Stadt oder Gemeinde unverzüglich schriftlich mitteilen.

Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Stuttgart

Die benötigten Formulare finden sie auch im Internet zum down loaden auf www.stuttgart.deAnmeldung
Das Anmeldeformular schicken Sie bitte ausgefüllt an das
Hundesteueramt in Stuttgart
Sachgebiet Hundesteuerveranlagung.
Adresse siehe am Anfang dieser SeiteAbmeldung
Die Abmeldung kann auch formlos erfolgen.
Dabei ist bei Abgabe des Hundes an einen anderen Hundehalter, dessen Name und Anschrift mitzuteilen.Und schicken Sie diese bitte an folgende Adresse
Stadtkämmerei StuttgartDienstgebäude

Schmale Straße 13
70173 StuttgartPostanschrift
Landeshauptstadt Stuttgart
70161 Stuttgart

Benötigte Unterlagen zur Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Stuttgart

Zur Anmeldung der Hunde in Stuttgart

  • ggf. Nachweis über den aktuellen Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder !!!von laufender Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.
  • ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes so wie !!!Nachweise über die besondere Ausbildung des Hundes.Zur Abmeldung der Hunde in Stuttgart
  • Hundesteuermarke
  • schriftliche Abmeldung
  • Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres notwendigAufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer ggf. anteilig für das laufende Jahr berechnet und evtl. zu viel gezahlte Beträge erstattet.

Quelle Stadt Stuttgart
Angaben ohne Gewähr

Die

Hundesteuersatzung der Stadt Stuttgart

finden Sie …hier

Infos zur

Hundesteuer in Stuttgart Teil 2

finden Sie …hier