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Pflichten rund um den Hund: die 6 häufigsten Fragen

Pflichten rund um den Hund: die 6 häufigsten Fragen

Ein Hund ist eine treue Seele. Der Vierbeiner begleitet “seinen“ Menschen gerne und ist am liebsten stets an seiner Seite. Wer sich einen Hund anschaffen möchte oder bereits einen besitzt, muss die Pflichten kennen, die damit im Zusammenhang stehen. Der Beitrag beantwortet die 6 häufigsten Fragen zum Thema.

 

1.Müssen Hundehalter immer eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Nein. Die Bundesländer haben hierzu unterschiedliche Regelungen, sodass jeder Hundehalter überprüfen muss, ob im eigenen Bundesland die Hundehaftpflichtversicherung tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben ist. In Brandenburg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist die Verpflichtung zur Tierhalterhaftpflicht gesetzlich festgeschrieben. In anderen Bundesländern gilt die Verpflichtung nur, wenn der Hund einer bestimmten Rasse angehört, eine bestimmte Körpergröße bzw. Gewichtsklasse erreicht oder wenn Auffälligkeiten bescheinigt werden. Halter müssen sich somit individuell informieren, welche Vorschriften bei ihnen gelten. Allerdings ist es eine andere Frage, ob eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist. Diese Frage ist generell mit Ja zu beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass Hundehalter für Personen- und Sachschäden haften, die ihr Tier verursacht. Diese Schäden können in die Millionen gehen. Man stelle sich vor, dass ein Hund einen Unfall verursacht, bei dem ein Mensch so schwer verletzt wird, dass er im Rollstuhl sitzt. Die Kosten, die damit im Zusammenhang stehen, können so hoch sein, dass sie die Existenz des Hundehalters bedrohen. Deshalb ist es unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung für Hundehalter aus Gründen der Vorsicht stets ratsam, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Vierbeiner abzuschließen.

2.Besteht eine Krankenversicherungspflicht für Hunde?

Nein. Jeder Halter entscheidet individuell, ob er eine Krankenversicherung für den Hund abschießt. Genauso wie bei der Haftpflichtversicherung ist es aber aus Sorgfaltspflicht dem Hund gegenüber und mit Blick auf die möglichen finanziellen Belastungen durch Tierarztrechnungen dringend zu empfehlen, eine entsprechende Hundekrankenversicherung abzuschließen.

Die besten Krankenversicherungen für den Hund schützen den Halter vor den finanziellen Belastungen, die eine Tierarztbehandlung mit sich bringt. So fällt es leicht, die besten Behandlungsmöglichkeiten für den Hund voll auszuschöpfen, weil Geld nur eine untergeordnete Rolle spielt. Aus einer alltäglichen Situationen heraus können Unfälle passieren, die beim Tierarzt finanziell belastende Konsequenzen nach sich ziehen. Angenommen, der Hund tollt mit anderen Hunden durch den Park, läuft einem E-Biker vor das Rad und bricht sich Bein oder Hüfte, dann können die Behandlungskosten bis zur vollständigen Genesung schnell mehrere Hundert Euro betragen. Manchmal gehen die Behandlungskosten in die tausende. Auch die Behandlung von Allergien, grauem Star oder Krebstumoren, die neben Wurm-, Floh und Zeckenbefall zu den 10 häufigsten Hundekrankheiten gehören, können das Budget stark strapazieren. Aufgrund der Vielzahl von Krankheiten, die einem Hund während seines Lebens drohen, ist der Abschluss einer Hundekrankenversicherung sehr zu empfehlen.

3.Besteht in Deutschland überall Leinenzwang für Hunde?

Nein. Die einzelnen Bundesländer regeln hierzu die Details individuell. Hamburg und Berlin sehen eine allgemeine Anleinpflicht vor. Das heißt, dass jeder Hund jederzeit an der Leine gehen muss, außer auf ausgewiesenen und eingezäunten Auslaufflächen. In anderen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern gilt die Anleinpflicht nur an bestimmten Orten. Dazu gehören z. B. öffentliche Grünanlagen, Friedhöfe und Wälder. Baden-Württemberg schreib eine Anleinpflicht für Welpen ab dem 6 Monat vor. Hessen und Thüringen haben genauso wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg festgelegt, dass sogenannte gefährliche Hunde (=Listenhunde) an der Leine von höchstens ein bis zwei Metern geführt werden dürfen.

Tipp: Hundehalter sollten sich die Regelungen in ihrem Bundesland im Allgemeinen und die Vorschriften in ihrer Kommune im Speziellen genau ansehen, denn hier kann es von Ort zu Ort besondere Regelungen geben.

4.Muss die Gemeinde informiert werden, wenn ein Hund angeschafft wird?

Ja. Jeder, der einen Hund anschafft, muss der Gemeindeverwaltung Bescheid geben. Grund ist, dass Hundehalter für ihren Vierbeiner Hundesteuer zahlen müssen. Wie hoch die Steuern sind, hängt einerseits von der Größe des Hundes und andererseits von der Hunderasse ab. Auch die Zahl der gehaltenen Hunde wirkt sich auf die Höhe der Hundesteuer aus. Wer die Hundesteuer zahlt, bekommt die sogenannte Hundemarke, die am Halsband bzw. Geschirr des Hundes zu befestigen ist. Auf diese Weise ist jederzeit zu erkennen, ob ein Halter seiner Meldepflicht nachgekommen ist.

Helferhunde wie Blindenhunde, Wach- und Diensthunde unterliegen einem ermäßigten Steuersatz oder es wird gar keine Hundesteuer fällig. Auch Hunde, die zur Zucht oder zu anderen gewerblichen Zwecken angeschafft werden, sind von der Hundesteuer befreit. In manchen Kommunen wird eine Steuerbefreiung für Tiere aus Tierheimen gewährt. Wer den Besitz eines Hundes nicht meldet, kann eine empfindliche Strafe kassieren. Bußgelder bis zu 10000 Euro sind möglich.

5.Welche Regeln gelten für die Maulkorbpflicht?

Fast in ganz Deutschland müssen sogenannte Listenhunde einen Maulkorb tragen. Ausnahmen bilden hier Bayern und Hessen. In Brandenburg ist jeder Hund, egal ob Listenhund oder nicht, zum Tragen eines Maulkorbes in öffentlichen Verkehrsmittel und in öffentlichen Gebäuden verpflichtet. So kann es vorkommen, dass ein Chihuahua in Brandenburg beim Busfahren ein Maulkorb tragen muss, während ein Dobermann in Hessen ohne Maulkorb mitfahren darf. Doch Vorsicht, auch hier gilt es einen Blick in die örtlichen Vorschriften zu werfen. Die Einstufung gefährlicher Rassen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Außerdem dürfen Kommunen in allen Bundesländern in puncto Maulkorbpflicht ihre eigenen Vorschriften erlassen. Hundehalter müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen, wenn eine Maulkorbpflicht ignoriert wird, selbst wenn es unwissentlich geschieht. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.

Wo ist der Sachkundenachweis in Deutschland verpflichtend?

Lediglich in Niedersachsen gibt es eine Vorschrift, die den Sachkundenachweis, auch Hundeführerschein genannt, zwingend festlegt. Der Hundeführerschein muss in jedem Fall erworben werden ganz egal, um welche Rasse es sich handelt. Bewohner der Bundesländer Sachsen, Bremen und Bayern müssen damit rechnen, dass die Ortspolizeibehörde Nachweispflichten festlegt. Diese Bundesländer haben dafür grünes Licht gegeben, sodass die Polizei im eigenen Ermessen handeln darf.

Neben der umfassenden Vorschrift in Niedersachsen müssen in den anderen Bundesländern abhängig von der sogenannten Kampfhundeliste entsprechende Nachweise erbracht werden. Der Sachkundenachweis ist an die Gesetze im jeweiligen Bundesland gekoppelt. Wer eine Hunderasse hält, die auf der Liste steht, muss verpflichtend den Sachkundenachweis erbringen. Bewohner der Bundesländer Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind dazu verpflichtet.

Abbildung 1: pixabay.com © inonoyazy (CC0 Creative Commons)
Abbildung 2: pixabay.com © LUM3N (CC0 Creative Commons)
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